Das ist ganz normales Standardverfahren!
geschrieben von: ASa
Datum: 11.01.20 13:31
Hallo,
und eigentlich keine Zeitungsmeldung wert.
MfG - Asa
Weil nach BOStrab:
§ 10 (4): Bestehen begründete Zweifel am Weiterbestehen der Tauglichkeit, insbesondere nach schwerer Krankheit, darf der Betriebsbedienstete als solcher erst weiterbeschäftigt werden, wenn seine Tauglichkeit nach Absatz 2 erneut festgestellt worden ist.
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