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Ausnahmegenehmigung, mehr Fragen als Antworten und Antworten ohne Fakten

geschrieben von: TBOAR (bt)

Datum: 12.08.19 16:51

ob ich Herrn Höhn glauben würde, weiß ich nicht - mir liegt die Kopie eines Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf aus dem letzten Jahr vor.

Aktenzeichen 25.18-03.01.00 vor, in dem diese ausführt:

"Sollen längere Züge eingesetzt werden, kann der Verkehrsbetrieb einen Antrag auf Ausnahme gemäß § 6 BOStrab zum § 55 (2) BOStrab bei der Technischen Aufsichtsbehörde stellen.
Im Rahmen der Antragsbearbeitung werden z.B. die betrieblichen und örtlichen Verhältnisse (dazu zählen beispielsweise Bahnsetiglängen, Signalisierungen oder Räumzeiten für Kreuzungen) für den Einsatz eines Zuges mit mehr als 75m geprüft.
Da sich die Nachweisführung in solchen Fällen oft schwierig und dehr komplex gestaltet, kann man nicht sagen, wie ein Antrag auf Ausnahme letztendlich beschieden wird."

Herr Höhn, aber selbstverständlich auch Herr Fenske oder Frau Blome haben die Ausnahmegenehmigung als Pflichtübung dargestellt.
Ohne einen genauen Plan von jedem Meter Strecke zwischen Heumarkt und Weiden West wird es nicht geben.
Diese Pläne gibt es nicht, folglich weiß auch niemand, wie letztendlich beschieden wird.

Ich glaube erst, wenn ich sehe, einen Bescheid mit eben diesen Plänen.

Und ansonsten - Gehe zurück auf los und teile Deine Züge neu ein ... - mit 60 m Zügen ist es schwierig, auf 75 m zu kommen ...

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