cinéma schrieb:
Christoph Zimmermann schrieb:
Alles weitere ist doch in den Beflaggungsordnungen geregelt.
Und die haben jetzt mit der Beflaggung der Deutzer Brücke was genau zu tun?
Es ging, wie du bei deiner sicher umfassenden Lektüre dieses Fadens mitbekommen haben wirst, darum, wieso nicht das selbe auch mal mit unserer Nationalflagge gemacht wird. Da nach einem Anlass gesucht wurde, habe ich auf die Beflaggungsordnungen verwiesen, die solche Anlässe aufzeigen (z.B. eben jenen 3.10., den 23.5., die Tage allgemeiner Wahlen etc.) nach denen sich die Stadt Köln richten könnte um eine eben solche "Protokollbeflaggung" auf dieser Brücke einzurichten. Aber deine Frage war ja sicher rein rhetorisch und du wirst uns gleich erklären, wieso das unten den gegebenen Kölner Spezialumständen nie in Frage kommen wird.