Samba Tw 303 schrieb:
Meine Aussage ist insofern richtig solange die Stadtbahn an Kreuzungspunkten absoluten Vorrang genießt. Ansonsten müsste man auch Bahnübergänge bei der Eisenbahn als Geschwindigkeitshindernis sehen.
Sind sie ja auch. Meines Wissens darf in Deutschland die maximale Geschwindigkeit auf Strecken mit Bahnübergängen bei 160 km/h liegen. Bei den Ausbaustrecken mit höherer zulässiger Geschwindigkeit wurden alle Bahnübergänge durch Brücken oder Unterführungen ersetzt. Jedoch ist die Geschwindigkeit bei der hier diskutierten Strecke nicht das Problem. Bei vier Haltestellen auf 2 km Strecke ist sowieso kein beeindruckendes Tempo zu erwarten. Hätte man die Strecke unterirdisch konzipiert, wäre vermutlich mindestens eine der Haltestellen verschwunden, also eine höhere Geschwindigkeit zu Lasten der Erschließungswirkung. Wie man´s macht, ist es verkehrt...