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Geltungsdauer von Fahrkarten im Niedersachentarif

geschrieben von: Rainer312

Datum: 28.06.20 12:44

Hallo,

Zitat aus den Beförderungsbedingungen Niedersachsentarif:
<1.2 Geltungsdauer
1.2.1 Die Geltungsdauer einer Fahrkarte ergibt sich grundsätzlich aus dieser selbst. Die Geltungsdauer einer Fahrkarte endet um 3.00 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages bzw. reicht bis zur letzten, im Fahrplan als Nachtzug gekennzeichneten Fahrt, soweit sich keine abweichende
Geltungsdauer aus den besonderen Bestimmungen des Niedersachsentarifs zu einzelnen Fahrkarten ergibt.>

Trifft das unterstrichene evtl. auf einen Fahrschein von Bad Zwischenahn nach Jever zu(73 km, 7,65 € mit BC50)? Ich müßte in Sande eine Stunde unterbrechen.

Gruß Rainer

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