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Frage zum Eisenbahnkreuzungsgesetz

geschrieben von: Technisch unterstützter Zugleitbetrieb

Datum: 15.03.19 20:05

Wenn neue Bahnstrecken gebaut werden, soll ja möglichst auf Bahnübergänge verzichtet und höhenungleiche Kreuzungen errichtet werden. Dennoch gibt es immer wieder Ausnahmen, die rechtlich auch auf Ausnahmegenehmigungen basieren. Dabei handelt es sich Beispielsweise um Hafenbahnen, wo nur Andreaskreuze aufgestellt werden, oder mehrkilometrige Anschlussbahnen, wo dann Schranken im Zuge des Neubaus an allen Übergängen installiert werden.

Wo liegt eigentlich die Grenze bei der Vergabe dieser Ausnahmegenehmigungen hinsichtlich der Straßenkategorie? Ist es bei einer Anliegerstraße leichter eine Genehmigung zu erhalten und bei Bundesstraßen fast unmöglich? Oder liegt das vielleicht an der Behörde des jeweiligen Bundeslandes?

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