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Planfeststellung überflüssig

geschrieben von: bahamas

Datum: 08.04.21 22:51

Tssd43 schrieb:
grundsätzlich ist im Erläuterungsbericht (Saarland) zu lesen: ... Die im Jahre 1857 in Betrieb genommene direkte Schienenverbindung zwischen den beiden Städten Homburg und Zweibrücken wurde mit Betriebseinstellung (1989) und Stilllegung (1991) der Strecke 3283 von Homburg bis Einöd unterbrochen. Von Homburg bis km 1,370 (Anschlussgrenze) wird sie noch als Bahnhofsgleis zur Bedienung des Anschlussgleises der Stadt Homburg genutzt. Die Strecke 3283 ist aktuell nicht befahrbar, aber nicht nach § 23 AEG von Bahnbetriebszwecken freigestellt (entwidmet)....

Somit ergibt sich grundsätzlich die Notwendigkeit für die Streckenreaktivierung ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen.

Woran machst du das fest? Im letzten Satz steht eigentlich eindeutig, dass es immer noch eine Eisenbahnstrecke ist! Von daher gäbe es keine Notwendigkeit, ein PV durchzuführen.

Tssd43 schrieb:
Es werden ja nicht nur eine Oberleitung gebaut, auch die Gleise werden doch dann neu gebaut. Das wiederum zieht nach sich, dass die Brücken, Bahnübergänge und Bahnsteige und deren Zugänge nach aktuellem Standard neu gebaut werden oder erneuert werden. Dabei ergeben sich sicher verschiedene Änderungen an den Bauwerken und ihrer Umgebung.

Da an der Trassenführung nichts geändert wird, ist das eigentlich alles Humbug. Bei jedem Haus darf man umbauen was das Zeug hält, solange mindestens eine Wand den Bestandsschutz wahrt, das Haus am Ende aber ganz anders aussieht.

Wir sollten daher unbedingt auch Planfeststellungsverfahren für jede Änderung an oder innerhalb von Wohnhäusern einführen, das schafft noch mehr sinnlose Arbeitsplätze!

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