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Planfeststellungsunterlagen, bei denen es fraglich ist, ob es sie braucht

geschrieben von: gsg

Datum: 08.04.21 13:27

Zitat
2. Welche Unterlagen haben hiervon Verwaltungsbeamte erstellt?

3. Welche von den hier eingestellten Unterlagen hältst du konkret für unnötig?
Ich finde die hier gestellten Fragen verdienen eine Analyse:
Zu 2.: Natürlich erstellen die Unterlagen hier nicht Verwaltungsbeamte sondern Planungsingenieure. Das ändert nichts daran, dass hier viel zu viele davon mit Detailbetrachtungen beschäftigt sind, wodurch zum einen der Markt völlig überlastet ist, zum anderen aber Planungsprozesse ewig dauern. Nebenbei habe ich das Gefühl, dass dadurch viel zu oft der Blick auf das Große, Ganze verloren geht.
Randbemerkung: Natürlich verschlingt die Beauftragung, Begleitung und Abrechnung dieser Planungsingenieure auch Unmengen von Stunden bei Verwaltungsmitarbeitern (die auch teilweise verbeamtet sind).

Zu 3.: Ich gehe mal die Überschriften für den Rheinland-Pfälzischen Teil durch:
- Erläuterungsbericht, Übersichtskarten, Lagepläne und Bauwerksverzeichnis sind sicher notwendig
- Ein Grunderwerbsverzeichnis und jede Menge Grunderwerbspläne, bei denen ausschließlich Flächen von DB Netz-Tochterunternehmen betroffen sind: für eine öffentliche Planfeststellung aus meiner Sicht völlig entbehrlich
- Bauwerkspläne: für die Planung notwendig, aber ob es Sinn macht, diese in eine Planfestsellung einzubeziehen? Das finde ich könnte man bei den hier vorliegenden, recht simplen Bauwerken auch rauslassen
- Querschnitte und Pläne zu Baueinrichtungsflächen sind in der notwendigen Tiefe da
- Leitungsplan könnte etwas ähnliches wie bei den Bauwerken gelten: Braucht es, aber muss es im Rahmen der Planfestellung sein?
- Den einen Absatz zu Wasserrecht hätte man gut auch einfach nur im Erläuterungsbericht einfließen lassen können
- Die Schalluntersuchung für Betrieb und Bau hat 95 Seiten (!). Diese ist sicher notwendig, aber die Frage nach der notwendigen Tiefe finde ich muss man angesichts des Plangebiets stellen dürfen.
- selbiges gilt für Erschütterungen und Baugrund: Das ist einfach inzwischen unendlich tief; so exakt muss man sich fragen, ob das untersucht werden muss
- allein der landschaftspfelgerische Begleitplan hat 10 Dokumente, die Umweltverträglichkeitsprüfung nochmal 6 Dokumente; keiner der Pläne bietet einem wirklich planungsverändernde Erkenntnisse! Schutzgut Mensch ist z.B. fast eins zu eins inhaltsgleich mit dem Schallthema.
- Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag hat 46 Seiten um zu dem Schluss zu kommen: kein Verbotstatbestand zu erwarten; Haselmäuse sollen vorab vergrämt werden. Hätten dafür nicht vier Powerpoint-Folien gereicht?
- BOVeK: (also: was passiert mit dem Erdaushub): Das sollte man sicher bei einem Tunnelneubau betrachten. Aber beim Graben von ein paar Kabelkanälen und dem Setzen von Mastfundamenten? Bei einer Baugrube für ein Einfamilienhaus mache ich daraus doch auch keine Wissenschaft!
- Elektromagnetische Felder: Endlich wieder ein Gutachten, dass bei einer Elektrifizierung wirklich relevant ist.
- Nachweis Rettungswege: Völlig lächerlich. Es wird nachgewiesen, dass es einen mindestens 1,20m breiten Weg zu jedem Bahnsteig gibt. Darauf, dass das hier nicht besonders untersuchungswürdig ist, hätte man mit einem Blick auf den Lageplan kommen können.

Gesamtfazit: Die betrachteten Themen haben alle ihre Relevanz. Aber wenn man ehrlich ist, hätte man den Umfang der Unterlagen auf ca. ein Drittel zusammenkürzen können ohne dass hierdurch irgendwem die Möglichkeit zur Abwägung reduziert worden wäre. Da finde ich, muss man die Sinnfrage stellen dürfen!

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