Signal schrieb:
Man kann jetzt viele Argumente und Vor- oder Nachteile sehen, aber vergaberechtlich ist es doch schon sehr "ungewöhnlich" einem den SPNV durchführenden EVU auf einmal ein anderes EVU vor die Nase zu setzen, dass die Verkehre übernimmt, ohne auch nur eine Ausschreibung durchzuführen.
Bist Du sicher, ob HANS (oder ein anderes EVU) nicht doch angefragt wurde, ob sie weiterfahren wollen oder können?? Vielleicht wollte HANS nicht, vielleicht konnten sie nicht, vielleicht hatten sie keine passenden barrierefreien Fahrzeuge, vielleicht geht ihnen auch das Personal aus, weil sie keinen Tarifvertrag haben??
Signal schrieb:
Hat es einen solchen Fall überhaupt schon mal gegeben?
Gerade in Meck-Pomm die ODEG zwischen Rostock - Stralsund - Binz / Saßnitz / Züssow. Das war zwar auch eine Notvergabe, aber eine vom Land Meck-Pomm selbst herbeigeführte am Bestandsbetreiber vorbei. Oder auch der Citytunnel-Vorlaufbetrieb beim ZVNL an Veolia/Transdev von 2009-2013, die dann mit Dieseltriebwagen unterm Draht gefahren sind. Gerade letzteres war auch keine Notvergabe, sondern eine Direktvergabe am Bestandsbetreiber vorbei an ein anderes EVU.
Signal schrieb:
Vergaberechtlich sind Direktvergaben in der Regel Notvergaben, wenn es nur einen möglichen, sinnvollen Betreiber geben kann.
Hier war es aber eine Vergabe auf Basis eines bestehenden Verkehrsvertrages, der eine solche Option einer Leistungsausweitung ausdrücklich zulässt. Da konnte sich jeder drauf bewerben. Und am Ende ist es dann auch egal, auf welchen Strecken die 20% angewendet werden, weil man die Option in der Ausschreibung nicht ausdrücklich auf das ausgeschriebene Netz eingegrenzt hat.
Gruß Peter