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Re: [PM] Trassensicherungsvertrag kommt (Neuer Link im Videotext)

geschrieben von: Signal

Datum: 27.02.21 14:46

Nachtzug schrieb:
Wir planen derzeit zwei Bahnübergänge auf der Strecke Mannheim - Heidelberg der OEG. Die ist seit Jahr und Tag im 10 Minuten Takt befahren. Bei einem ist die vorhandene Anlage in ihre Jahre gekommen und muss erneuert werden. In dem Moment fällt der Bestandsschutz. Der 25 m Raum für Linksabbieger muss eingehalten werden und und und. D.h. Verbreiterung der Fahrbahn, Aufstellspuren, neue Schlepokurvenberechnungen, Grundstückszukäufe für diese neuen asphaltierten Flächen. Bei diesem Bahnübergang sind wir seit zwei Jahren in der Vorplanung und haben uns noch nicht geeinigt. Der andere Bahnübergang ist bis jetzt technisch nicht gesichert, soll aber zwecks Erhöhung von 60 auf 80 KMH technisch gesichert werden, hier dauert das Procedere mit Grundstückskäufen und Genehmigungen nun schon fast fünf Jahre. Du glaubst jetzt nicht, dass du eine Strecke, die bereits seit Jahren ohne Betrieb ist, einfach wieder reaktivieren kannst und die Büs so lassen kannst wie sie sind, nur weil die Strecke offiziell nicht stillgelegt war.
Du fragst nach meinem Glauben: Es ist nicht mein Glaube, aber zumindest meine Annahme, dass ich den Bahnübergang einer nicht nach §11 AEG stilllgelegten Strecke jederzeit wieder mit der bisherigen Geschwindigkeit nutzen kann, wenn der BÜ im Status Quo unverändert bleiben kann, keine Sicherheitsmängel auf Grund von Schäden bestehen und Sichtdreiecke, Spurrillen usw. wieder hergestellt sind. Deine Beispiele beziehen sich auf Instandsetzung/Umbau bzw. Erhöhung Streckengeschwindigkeit. Das ist ein anderes Thema und der gigantische Papiertiger für solche Maßnahmen unbestritten, den du anschaulich beschreibst.
Auch deshalb sehe ich - um beim Thema zu bleiben - das RE-Konzept für die Eifelquerbahn kritisch, da hierfür tatsächlich viel mehr BÜ betroffen wären als betrieblich notwendig.
Gruß vom Signal

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