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Re: Bereits bestehende Kollission von Tarifverträgen

geschrieben von: MD 612

Datum: 19.02.21 21:45

Wolfgang Dietrich Mann schrieb:
Zum Beispiel in Fragen der Dienstplangestaltung weichen die aktuellen Tarifverträge voneinander ab. Es gab allerdings einen Tarifvertrag, welcher das Tarifeinheitsgesetz unwirksam stellte. Und dieser Tarifvertrag ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Somit sind die Voraussetzungen für eine Klärung nach meiner Beurteilung der Sachlage jetzt gegeben.
Trotzdem sind es damit keine kollidierenden Tarifverträge, weil die EVG in ihren Tarifverträgen nichts vereinbart hat, was den GDL-Regelungen zur Plnaungssicherheit entgegen steht. Eine Anwendung der GDL-Planungsregelungen kollidiert somit nicht mit dem EVG-Tarifwerk. Damit besteht zum jetzigen Zeitpunkt auch kein Klärungsbedarf hinsichtlich der Mitgliederzahlen in den Betrieben.

Wolfgang Dietrich Mann schrieb:
So ganz linientreue GDL-Mitglieder wie MD 612 (und andere hier auf DSO) würden natürlich sogar ein halbes Jahr streiken
Interessant ist ja, dass linientreue DB-Fanboys hier überhaupt erstmal von einem Streik ausgehen. Viel Verhandlungsgeschick trauen die ihrem DB-Vorstand nun nicht gerade zu. Und dann gehen sie auch noch von einem halben Jahr Streik aus. Was die alles so ihren Kunden zumuten wollen...

Wolfgang Dietrich Mann schrieb:
Es gibt Leute in unserem freiheitlich-demokratischen Staat, die das Sozialstaatsprinzip nicht verstanden haben, und auch solche die es einfach nicht mittragen wollen. Zu letzteren zählt die von Ihnen so genannte "freiheitlich-demokratischen Splitterpartei". Zu ersteren zähle ich Sie.
Es ist immer gut unangenehme Leute anzugreifen, wenn einem die Argumente fehlen. Da bringt Dich Dein arrogantes "Sie" auch nicht weiter...

Wolfgang Dietrich Mann schrieb:
Tarifautonomie, Betriebsverfassung, Mitbestimmung - DAS sind die Grundpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft.
Richtig. Tarifautonomie heißt aber nicht, dass einer Gewerkschaft die Tarifverträge einer anderen Gewerkschaft per Gesetz aufgezwungen werden. Das läuft der Tarifautonomie strikt zuwider.

Aber von welcher "Sozialen Marktwirtschaft" sprichst Du eigentlich?? Dass dieses Land sich von der "Sozialen Marktwirtschaft" seit 1990 schrittweise verabschiedet hat, und dass dieser Abschied auch und vor allem unter der Fahne der SPD stattgefunden hat, ist Dir wohl gar nicht aufgefallen?? Wie kommt es denn in einer "Sozialen Marktwirtschaft" zu solchen asozialen Auswüchsen wie in der hiesigen Fleischbranche, bei Paketdienstleistern, Sicherheitsfirmen, Pizzadiensten, Friseuren, in der Altenpflege bis hin zu politisch angeschmachteten Großunternehmen wie Amazon?? Und wieso kann man in dieser "Sozialen Marktwirtschaft" trotz harter Arbeit noch nicht einmal vom gesetzlichen Mindestlohn vernünftig leben??

Wolfgang Dietrich Mann schrieb:
Klare Regeln zur Tarifautonomie in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes) erlauben es dann auch, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären. Die Legitimation der Allgemeinverbindlichkeit wankt jedoch, wenn die Verbindlichkeit von Tarifverträgen selbst infrage gestellt wird. Und mit der Tarifpluralität findet diese Infragestellung statt.
Erstens werden Tarifverträge nur dort für allgemeinverbindlich erklärt, wo der Gesetzgeber erkennt, dass starke Gewerkschaften nicht vorhanden sind. Das alleine ist schon ein Armutszeugnis der jeweils zuständigen Gewerkschaft. Wo es nichtmal eine Gewerkschaft schafft genügend Mitglieder zu organisieren, um ohne gesetzlichen Eingriff in die Tarifautonomie auszukommen, wo sollen da zwei kollidierende Tarifverträge herkommen?? Zweitens regeln allgemeinverbindliche Tarifverträge nur Mindestbedingungen betreffs Lohn/Gehalt, Zulagen, Arbeitszeit, Urlaub und dgl.. Darauf aufsetzende Tarifverträge in einzelnen Unternehmen werden mit solchen Mindestbedingungen kaum kollidieren, sondern sie allenfalls verbessern. Drittens verhindert das TEG wiederum nicht, dass in einem Konzern, möglicherweise sogar in zwei Betrieben am gleichen Standort, unterschiedliche Tarifverträge gelten. Die Tarifpluralität bleibt also bestehen. Viertens steht die Frage, warum das Bundesarbeitsgericht (oder war es gar das Bundesverfassungsgricht?) vor dem Hintergrund Deiner Ausführungen im Jahr 2010 erst von seiner bis dahin geltenden Rechtsprechung abgekommen und Tarifpluralität ausdrücklich zugelassen hat.

Zu Deinen weiteren umfangreichen Ausführungen ist im Großen Ganzen nichts weiter zu sagen, als dass das viel AG-freundlicher Sermon ist, den Du da abgelassen hast...

Wolfgang Dietrich Mann schrieb:
Cockpit, Marburger Bund und GDL haben diese Grundprinzipien der Sozialen Marktwirtschaft vorgeführt.
Nein, sie haben einfach die ihnen zustehende Grundrecht auf Koalitionsfreiheit konsequent umgesetzt, auch wenn das manchen Leuten nicht passt. Koalitionsfreiheit heißt aber nicht, dass die eine Gewerkschaft nach der Pfeife der anderen Gewerkschaft zu tanzen hat. Und im Übrigen sind die genannten Gewerkschaften erst deshalb stark geworden, weil andere DGB-Gewerkschaften wie die EVG vor lauter Schwäche nur noch Tarifverträge abgeschlossen haben, die den Bedürfnissen der Arbeitnehmer nur noch ungenügend entsprochen haben.

Wolfgang Dietrich Mann schrieb:
Die so genannte "freiheitlich-demokratische Splitterpartei" hatte Grund für großen Jubel.
Nee, die haben einfach nur erkannt, dass das TEG ein Angriff auf das Grundgesetz dieser Bananenrepublik und der dort verankerten Grundrechte ist. Um das zu erkennen, muss man nicht Fan dieser Truppe sein. Und sie waren damit nicht die einzigen. Wie kommt es eigentlich, dass auch große DGB-Gewerkschaften wie ver.di gegen das TEG vor dem Bundesverfassungsgericht zu Felde gezogen sind?? Ist das etwa auch eine Splittergewerkschaft?? Das willst Du doch jetzt nicht ernsthaft behaupten.

Sven939 schrieb:
Wenn die Mehrheitsverhältnisse schon vorab feststehen, dann könnte ein möglicher Streik der GDL gar nicht zulässig sein bzw. nur in den Betrieben, wo sie die Mehrheit besitzt.
Die Mehrheitsverhältnisse stehen aber nicht vorher fest, weil die gemäß Tarifeinheitsgesetz erst nach Abschluss eines kollidierenden Tarifvertrages festgestellt werden. Von daher ziehen Deine und @Wolfgang Dietrich Mann's Behauptungen betreffs einer möglichen Streikmotivation überhaupt nicht.

Sven939 schrieb:
Deshalb schweigt die GDL auch schon seit Tagen...
Was soll sie heute schon sagen, sie hat ja bis Montag Zeit für eine Antwort.

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