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Re: Die Tachos der Loks sind heute etwas sehr anders, als ICE-T-Fans glauben ...

geschrieben von: Leipzig-Diesel

Datum: 17.02.21 18:55

Lieber Fan und Fahrgastzähler,

bitte sei doch so nett und denke an Dein Selbstversprechen: "Ich will keine Informationen vom Hörensagen als Wissen und Wahrheit ausgeben.", vor allem wenn es sich um (technische) Sachverhalte handelt, für die Du keine Ausbildung genießen und ggf. erfolgreich abschließen durftest.

Mitlesende Laien oder Zeitungsredakteure (Liebe Grüße!) nehmen das vielleicht als Wahrheit hin und das steht morgen in der Bild Zeitung als "rasender Zug" drin ...

Es ist mitnichten so, daß die Geschwindigkeitsmessung halbwegs moderner Loks ausschließlich nach dem von Dir beschriebenen Prinzip erfolgt. Das wäre der Tod einer jeden Schlupfregelung entlang des Kraftschlußbeiwertes und ebenfalls für Zugsicherungssysteme nur schwer geeignet. Es sind nicht ohne Grund auf der VDE 8.1 damals die ICE 1 (deren Fan Du ja nicht bist – verständlich!), welche vermehrt Differenzen in der Wegstreckenzählung zwischen Bordgerät und Balisenweg hatten.
Die Lärmmessung des EBA (welche ich nicht kenne) dürfte (!) aber von der Seite erfolgen, was prinzipbedingt zu größeren Meßfehlern führen dürfte (!). Es wäre (!) daher sinnvoll, bei den Werten des EBA auch die möglichen Meßfehler anzugeben ...

Beste Grüße nach Thüringen!

P.S. Deine "Geschwindigkeitsüberrschreitungen von bis zu 15-20 km/h" zweifele ich hiermit ausdrücklich an und bitte Dich um Angaben verläßlicher Belege dazu.

ICE-T-Fan1 schrieb:
Die Odometrie eines Tfz ist auf die korrekte Angabe des Durchmessers der Räder angewiesen. Wenn da jemand beim Nachdrehen der Radsätze bzw. beim Radsatztausch vergessen hat neu auszumessen bzw. die Werte korrekt in das Fahrzeuggerät einzugeben, kann es durchaus passieren, dass dir der Tacho im Führerstand zwar 160 km/h anzeigt, du in real aber 170 km/h fährst. Darüber hinaus beträgt die Überwachungsgeschwindigkeit ja nicht exakt 160 km/h sondern die PZB/Indusi greift ja erst bei 165 km/h ein. Das heißt du hast 5 km/h Toleranz vom Fahrzeuggerät noch mal oben drauf.

Unter "Ausnutzung" aller technischen Toleranzen sind Geschwindigkeitsüberrschreitungen von bis zu 15-20 km/h gegenüber der SOLL-Geschwindigkeit möglich, ohne das es zu einer Zwangsbremsung kommt. Dazu müsstest du aber wirklich Strich 165 km/h unterhalb der PZB-Einschreitung fahren und gleichzeitig müssen die Daten der Durchmesser der Räder ziemlich weit daneben liegen.

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