In so einem Fall wird für die Kapazitätseinschränkung kein separater Antrag gestellt - das läuft beim Planfeststellungsverfahren mit. Und da ist es schon nicht schlecht, wenn ein halbes Jahr nach der Einreichung der Unterlagen die Vollständigkeit der Unterlagen geprüft und bescheinigt ist. Danach kommt das Projekt aber erst mal auf die Warteliste und die Unterlagen in den Aktenkeller.
Die Durchführung des Verfahrens zur Kapazitätseinschränkung kommt erst dann, wenn man sich nicht nur formal, sondern auch inhaltlich mit den eingereichten Unterlagen beschäftigt; also das Planfeststellungsverfahren tatsächlich anläuft. Je nach Arbeitsstil des Bearbeiters sogar erst nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, um eventuell Rückmeldungen in das Kapazitätseinschränkungsverfahren einfließen zu lassen. Wenn das so gehandhabt wird, sind zwei Jahre jetzt nicht grundsätzlich schlecht oder überraschend - in Zeiten, in denen man für ein Planfeststellungsverfahren von Einreichung bis Beschluss rund drei Jahre rechnen muss...
Martin Pfeifer schrieb:
Servus,
habe ich das richtig gelesen? Der Antrag hat ganze 2 Jahre bis zur Veröffentlichung / Abfrage des zukünftigen Bedarfs beim EBA gelegen? Das kommt mir sehr, sehr viel vor, wurde da eventuell seitens DB StuS nochmal gezielt gebremst?