146 227 schrieb:
Für den Anfang wäre ein BÜ im IG sogar ausreichend (?).
Wenn man glaubhaft machen kann, dass da dauerhaft nicht viele Straßenfahrzeuge (anhand der Verwaltungsvorschriften und ihrer Handhabung würde ich bei nennenswertem Lkw-Anteil mal von 40 Kfz/Tag ausgehen) drüber fahren - und politische Rückendeckung sowohl vor Ort als auch auf Landesebene hat, könnte man vielleicht per Ausnahmegenehmigung des Verkehrsministeriums einen BÜ zugelassen bekommen. Andernfalls gilt §2(1) Eisenbahnkreuzungsgesetz:
Zitat
Neue Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen, die nach der Beschaffenheit ihrer Fahrbahn geeignet und dazu bestimmt sind, einen allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr aufzunehmen, sind als Überführungen herzustellen.