AAW schrieb:
MD 612 schrieb:
Da gibt es nichts mehr zu verdichten, die Blocksignale stehen zwischen Dre.-Neustadt und Dre.-Klotzsche jetzt schon im Abstand von 1,0 bis 1,2 Kilometern.
Dann verstehe ich die weiter oben im gemachte Aussage nicht, daß Güterzüge in Neustadt erst abfahren können, wenn der vorherige Zug das Industriegelände geräumt hat.
Der Kollege meinte wohl, dass man Güterzüge in Dre.-Neustadt unabhängig vorhandener Blockabstände erst dann ablassen sollte, wenn der vorhergehende P-Zug in Industriegelände abgefahren ist, um einen Halt und ein neuerliches Anfahren des Güterzuges am Blocksignal in der Steigung vor Industriegelände zu vermeiden, wenn der P-Zug den Abschnitt mit dem Bahnsteig dort zu lange blockiert.
Gruß Peter