Re: fiskalische Interesse des Staates am Schutz vertraulicher Informationen..
geschrieben von: Traumflug
Datum: 14.09.20 17:04
Henrik schrieb:
Traumflug schrieb:
Henrik schrieb:
vgl. jüngste Erläuterungen dazu des Bundesverfassungsgerichtes:
6. Eine Grenze des Informationsanspruchs des Bundestages bildet das Wohl des Bundes oder eines Landes (Staatswohl), das durch das Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger Informationen gefährdet werden kann.
a. Das fiskalische Interesse des Staates am Schutz vertraulicher Informationen seiner (Beteiligungs-)Unternehmen stellt einen verfassungsrechtlichen Staatswohlbelang dar.
[
www.bundesverfassungsgericht.de]
Die Zahl der nicht funktionierenden bzw. fehlenden Bordrestaurants mag einen Belang des Staatswohls darstellen, sicher aber nicht eine Gefährdung desselben.
behauptet ja auch keiner.
Die Bundesregierung behauptet das. Denn nur eine Sicherheitsgefährdung ist geeignet, eine Geheimhaltung zu rechtfertigen. Alles andere ist zu veröffentlichen.
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