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Urteil zum Brandschutz im Belttunnel: Fehmarn ist zuständig, SH muss zahlen.

geschrieben von: Oberdeichgraf

Datum: 14.09.20 14:07

"Urteil zum Brandschutz im Belttunnel: Fehmarn ist zuständig, doch das Land muss zahlen" (Passte leider als Zitat nicht auf die Titelzeile).

"Das Landesverfassungsgericht in Schleswig hat entschieden: Die Feuerwehr Fehmarns wird für den Brandschutz im Belttunnel sorgen müssen. Gleichzeitig wird das Land in die Pflicht genommen, den Kostenausgleich sicherzustellen.
Fehmarn Jetzt herrscht Klarheit: Die Feuerwehr der Stadt Fehmarn ist für den Brandschutz im geplanten Fehmarnbelttunnel zuständig. Allerdings muss das Land Schleswig-Holstein bis zum bis zum 30. September 2021 eine Regelung für den Ausgleich der Kosten schaffen. Das teilte das Landesverfassungsgericht am Montag, 14. September, mit.
Laut dem Gericht war die seitens des Landes vorgenommene Ausweitung der behördlichen Zuständigkeit der Stadt Fehmarn auf den Belttunnel verfassungskonform. Dass das Land noch keine klare Regelung zum Kostenausgleich aufgesetzt hat, verstoße aber gegen die Landesverfassung......"
[www.ln-online.de]
Für mich unglaublich, hier nicht eine professionelle Tunnelfeuerwehr von den Dänen zu fordern, die sofort ausrücken kann: 24/365.
Die FF der Insel ist je nach Jahres-und Tageszeit nur bedingt einsatzfähig oder hat einen Anmarschweg.
Selbst der viel kürzere Elbtunnel in Hamburg hat eine eigene Tunnelfeuerwehr.

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