DREHSCHEIBE-Online 

Anzeige

HIER KLICKEN!

 01 - News 

  Neu bei Drehscheibe Online? Hier registrieren! Zum Ausprobieren und Üben bitte das Testforum aufsuchen!
News und aktuelles Betriebsgeschehen - Fragen sind keine News, können aber in den anderen Foren gerne gestellt werden. Für Updatemeldungen von Websites bitte das Forum Bahn und Medien verwenden.
Diesen Beitrag den Moderatoren melden?

Re: Bundestag per Gesetz an Wirtschaftlichkeit gebunden

geschrieben von: X73900

Datum: 02.07.20 20:15

Bronnbach Bhf schrieb:
Das Gebot (also die Pflicht) der Wirtschaftlichkeit hat sich der BT nicht selber auferlegt. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit hat Verfassungsrang und basiert auf Art. 114 Absatz 2 des Grundgesetzes. Das gilt für alle Investitonen, die Bund, Land oder Kommunen tätigen.
Bitte lies Art. 114 GG noch einmal. Was Du schreibst, steht dort keineswegs.

Selbstverständlich darf der Bund Geld in Maßnahmen stecken wie z.B. den Bau von Denkmälern oder von Museen. Oder auch große Summen für den Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses ausgeben. Alles Maßnahmen, die entweder gar keine oder nur geringe Erträge bringen und damit völlig unwirtschaftlich sind. Der Bund darf ebenso unwirtschaftliche Verkehrsinfrastrukturen bauen, wenn er sich davon andere Vorteile verspricht. Das gleiche gilt für Verkehrsinfrastrukturen von Ländern und Kommunen. Es gibt zahlreiche Straßen in Deutschland, die volkswirtschaftlich gesehen völlig unwirtschaftlich sind, die man aber trotzdem gebaut hat im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse auch für Bewohner von Weilern und Einödhöfen.

Auch eine Investition in eine Bahnstrecke mit NKV > 1 ist oft nicht wirtschaftlich, da sie weniger einbringen wird als ausgegeben wird, sowohl betriebswirtschaftlich wie auch volkswirtschaftlich. NKV > 1 bedeutet nicht, dass die Maßnahme wirtschaftlich ist, sondern dass sie in der Gesamtschau von Aufwand und Nutzen aus Sicht der Bundesregierung besser dasteht als Maßnahmen mit NKV < 1. Es werden auch Faktoren wie z.B. "Lärmbelastung" und "innerörtliche Trennwirkung" in die NKV-Bewertung einbezogen, die keinen unmittelbaren Bezug zur Wirtschaftlichkeit haben.

Die fehlende Wirtschaftlichkeit schließt keineswegs aus, dass das Gebot der Sparsamkeit Anwendung findet. Auch beim Bau eines völlig unwirtschaftlichen Denkmals kann man darauf achten, dass Geld nicht unnötig ausgegeben wird.

Gruß
X73900

Gib bitte eine Erläuterung, warum Du diesen Beitrag melden möchtest. Dies erleichtert es den Moderatoren, Deine Meldung zu verstehen.