Definition Tagestourist?
geschrieben von: Anschlussbahn
Datum: 30.06.20 22:36
Hallo,
> In der DDR war das Sperrgebiet in MV deutlich kleiner.
> Die Rechtsgrundlage für solche Absperrungen erschließt sich mir nicht.
wie definieren die einen Tagestouristen? Das steht da nicht. Was ist, wenn ich dort Bekannte, Verwandte besuche oder z.B. irgendetwas abhole, was man nicht versenden kann? Letzteres haben wir fuer MV nicht vor, aber eine Abholtour nach Thueringen steht an. Faellt das schon unter Tourismus? Da ergeben sich mehr Fragen, als Antworten...
> Man sollte vielleicht auch beim nächsten Urlaub MV auf die schwarze Liste setzen.
Sollte man machen. Unser Steuergeld wollte man fuer den Aufbau Ost haben. Da war man willkommen. Irgendetwas hat man dort nicht verstanden.
Den Zugang zu Straende in ueberlaufenen Ostseebadeorten zu reglementieren kann ich nachvollziehen, aber MV ist nicht nur Strand.
Armin
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