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Re: Fahrradmitnahme nur mit Eisenbahn-Benutzungsdiplom gestattet!

geschrieben von: Ober-Rodener

Datum: 30.06.20 15:34

Allberto schrieb:
... Niemand will "Mehrzweckbereiche" aufsuchen. Jeder will sein Gepäck und seine Räder im Zug mitnehmen und am liebsten direkt neben seinem Platz abstellen, mindestens aber in Sichtweite.
Also, liebe Fahrzeugindustrie und liebe Aufgabenträger und liebe EVU: Baut und fordert und kauft bitte Züge, die zu den Bedürfnissen der Reisenden passen!

Tja und da die Fahrgastverbände aber erstmal aufs Geld schauen (siehe Fehlkonstruktion Pesa), wird dein Wunsch ein Traum bleiben.
Und bis dahin haben sich die Fahrgäste, die nur bei guter Wetterlage und vorzugsweise am Wochenende oder Feiertagen in Scharen
auftreten, einfach mal an die Fahrzeuge zu halten und die Mehrzweckbereiche zu benutzen. Vielleicht sollte das Personal um der
Sicherheit Willen einfach mal härter durchgreifen? Ach ne, dann könnten sie unbeliebt werden, weil sie betriebliche Belange und
die allgemeine Sicherheit in den Vordergrund stellen. Dann hätten einige User hier wieder was gegen die Mitarbeiter zu hetzen
und die Presse würde die EVU in der Luft zerreissen!

Warum müssen sich immer die EVU an alle Eventualitäten anpassen? 95% der Zeit fahren die Züge mit geringem Fahrradanteil rum und
es funktioniert recht gut. Nur bei schönstem Wetter, an Wochenenden und in den Ferien treten die "Radler" gehäuft auf und machen
Probleme. Das muss man nun den EVU oder Bestellern anlasten? Sollen die Radler doch Alternativen nutzen, wenn sie wissen es könnte
voll werden. Oder die Strecke mal andersrum fahren.
Die Bahn ist heute auf Grund der Rahmenbedingungen nicht mehr so flexibel wie früher. Wer das ändern will, muss den Hebel sehr weit
oben ansetzen, in NRW beim wüsten Minister, ähm Minister Wüst im NRW-Verkehrsministerium. Denn die haben die Oberhand über den durch
die regionalen Zweckverbände bestellten Verkehre. Aber das könnte dauern, da was zu erreichen, denn in Sachen Schienenverkehr ist
man dort nicht wirklich schnell und flexibel.

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