Bronnbach Bhf schrieb:
MAN NL 313 schrieb:
Bei Projekten nach dem BVWP ist das NKV wenn das Projekt durch den BVWP durch ist recht egal.
Da liegt Du komplett falsch. Jedes Verkehrsprojekt muss einen NKF von mindestens 1,0 haben. Auch die Projekte des BVWP. Das gilt ohne Ausnahme. Hat ein Verkehrsprojekt ein NKV von weniger als 1,0, darf nicht gebaut werden. Das verbieten die Haushaltsgesetze des Bundes.
Die finale Bewertung des NKF erfolgt mit Erstellung der Planfeststellungsunterlagen.
Ersatzneubau einer Schleuse in Lüneburg-Scharnebeck
[
www.bvwp-projekte.de]
..ist mit einem NKV kleiner als 1,0 in dern BVWP aufgenommen worden.
Das Beispiel wurde auch erwähnt bei einer Info-Veranstaltung des Bahnprojektes im Norden:
Das Projekt ist doch jetzt schon am Rande der Unwirtschaftlichkeit und wird durch die Umsetzung der „Bedingungen der Region“ noch unwirtschaftlicher werden. Haben Sie keine Sorge, dass jemand Sie verklagen könnte, weil Sie ein unwirtschaftliches Projekt planen?
[Lanz, BMVI:] Das Projekt Hamburg/Bremen – Hannover erreicht so, wie es jetzt im BVWP steht gerundet einen NKV von 1,0. Das ist zwar knapp, aber so hat der Bundestag das Projekt im
Dezember 2016 ins Bundesschienenwegeausbaugesetz aufgenommen. Damit ist die Planungskostenfinanzierung als wichtigste Grundlage für die Umsetzung gesichert. Nichtsdestotrotz bleibt es Aufgabe des Bundes, die Gesamtwirtschaftlichkeit des Projekts zu wahren. Dabei ist zwischen der Gesamtwirtschaftlichkeit einer Maßnahme und deren wirtschaftlicher Umsetzung zu unterscheiden. Bei der Rheintalbahn beispielsweise ist die Gesamtwirtschaftlichkeit auch trotz der übergesetzlichen Maßnahmen mit einem NKV von 1,6 nach wie vor gegeben. Das Projekt umzusetzen bleibt gesamtwirtschaftlich richtig, auch wenn man hinsichtlich seiner Umsetzung Zugeständnisse an die Region macht, die über die gesetzlich festgelegten Regularien hinausgehen. Ein Projekt mit einem NKV unter 1,0 widerspricht aber nicht nur § 7 der Bundeshaushaltsordnung, sondern macht aufgrund der mangelnden Wirtschaftlichkeit schlichtweg keinen Sinn.
[Dörsam, Projektbeirat:] Es gibt Ausnahmen, wie das Schiffshebewerk Lüneburg-Scharnebeck, das mit einem NKV von 0,7 trotzdem in den BVWP aufgenommen wurde. Es kann also eine Entscheidung des Bundestages sein, aus bestimmten Gründen eine Maßnahme umsetzen zu wollen, obwohl sie ein NKV unter 1 hat. Grundsätzlich ist es natürlich wichtig zu gucken, wie durch weitere Optimierungen ein zusätzlicher Nutzen im Projekt generiert werden kann.
[
www.hamburg-bremen-hannover.de]