In der Abmahnung des VRR wird das Verkehren der S9 auf dem Recklinghäuser Ast seitens des VRR aber erst zum 15. September allerspätestens gefordert. Erst dann wird es ernst.
Der SEV dafür soll jetzt ab dem 1. Juli laufen. Der ist davon noch unberührt.
Seit dem Planwechsel Mitte Dezember letzten Jahres, ab dem die S9 schon nach Recklinghausen verkehren sollte, gab es dafür gar keinen SEV. Der Recklinghäuser Ast fiel einfach ersatzlos aus.
642 642-3 schrieb:
Das wäre also unterm Strich nicht das, was ich als Auftreggeber erwarten würde, wenn ich eine Abmahnung + Deadline ausspreche.