Re: Bezahlen oder Personalien angeben
geschrieben von: Quadratschädel
Datum: 11.02.20 21:57
Falsch. Du kannst Dich berechtigt weigern 60 € zu entrichten - kann auch von keinem erwartet werden, diese Menge Geld dabei zu haben. Aber um die Möglichkeit zu eröffnen, diese 60 € auf dem Rechtsweg beizutreiben, musst Du die Personalien angeben, wenn nicht gegenüber dem Zub, dann spätestens gegenüber der BPol. Und wenn sich dann letztinstanzlich herausstellt, dass die Verweigerung der Angabe der Personalien gegenüber dem Zub unberechtigt war, dann darf Dir - m.E. richtigerweise - die Gebühr für die Personalienfeststellung durch die BPol in Rechnung gestellt werden.
Gruß
Detlev
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