PatrickBln schrieb:
Wolfgang Dietrich Mann schrieb:
Zum einen erfolgt die Überbrückung der Notbremse bei Eisenbahnen
nicht auf allen Strecken außerhalb der Haltestellenbereiche,
sondern nur auf Streckenabschnitten,
wo dies speziell gerechtfertigt und besonders angewiesen ist
(hauptsächlich in Tunnels).
Zum anderen erfolgt die Überbrückung nicht automatisch,
sondern erfordert ein aktives Handeln des Fahrzeugführers.
Hallo Wolfgang Dietrich,
das sieht bei S-Bahnbetrieben jedoch anders aus. Bei der Berliner S-Bahn wird bei mit Fahrgästen besetzten Zügen immer mit ständig aktivierter NBÜ gefahren, dies ist in den Angaben für das Streckenbuch geregelt.
Bei allen Baureihen kommt es nur die ersten 10 Sekunden nach einem gültigen Fahrbefehl zu einer Notbremsung. Danach wird eine Notbremse auf dem Führerpult nur gemeldet und die Notsprechstelle aufgeschaltet.
Viele Grüße
Patrick
Das ist ja auch kein Betrieb nach BoStrab.
Bei der Eisenbahn gibts keine Anweisung des Betriebsleiters wo die NBÜ eingeschaltet wird. Da ist es im Fahrplan geregelt wo die NBÜ erforderlich ist, ansonsten darf sie zumindest im Fv immer eingeschaltet werden wenn sie vorhanden ist. Ob andere EVU das anders regeln weiß ich nicht.