D 2027 schrieb:
Nein, im deutschen Eisenbahnwesen kann und will niemand mehr etwas, die Zeiten sind endgültig vorbei. Trotzdem erdreisten sich EVU Geld vom Fahrgast für Leistungen zu nehmen die sie nicht erfüllen wollen und diese Risiken sollen auf dem Fahrgast hängen bleiben oder der individuellen Absicherung unterliegen? Das kann es wohl nicht sein.
Ich gebe jedem im Prinzip hier recht der fordert, dass die Eisenbahn bei höherer Gewalt von der Entschädigung, jedoch ohne Aufhebung der Beförderungspflicht, befreit wird. Aber da ich mir angesichts des hochgradig unseriösen Betreibers hierzulande sehr gut vorstellen kann, wie weit auf einmal die höhere Gewalt um sich greift, sind ist hier Rückschritte in den Fahrgastrechten absolut unangebracht. Die einzigen die neben den EVU an so etwas Interesse haben können, dürften die entsprechenden Bahnrechtsportale sein...
Erik
Hallo Erik,
für die von dir beschriebene Situation des Fahrkartenverkaufs am Hochrhein fehlt mir ebenfalls vollauf das Verständnis. Ich finde es nur positiv, dass die Fahrgastrechte bei allen Verkehrsträgern angeglichen werden, weil das langfristig zu mehr Eisenbahnverkehr führen sollte.
Ich verstehe Frustration mit der Bahn, aber das Problem liegt meiner Meinung nach nicht bei der Bahn selbst, sondern beim Financier. Infrastrukturrückbau, Reparaturaufschub, Reservenabbau, Warten auf Fördertöpfe statt Instandhaltung, weil einfach a) viel zu wenig Geld und b) die falsche Prämisse vom Inhaber da ist, um Netz und Züge so zu betreiben, dass sie den von dir und fast allen geforderten Standard erfüllen können.
Im Grunde bin ich frustriert, dass die Eisenbahn in so einem Fall sogar so gut funktioniert, dass sie auf Sicherheit fährt und lieber Entschädigungen zahlt, als das Risiko beim Fahrgast abzuladen. Ich bin mir sicher, dass wir schlingernde Busse und wesentlich fragwürdigere Flugversuche sehen würden, würden andere ÖV-Träger ähnliche Pönalen bei witterungsbedingten Verspätungen drohen, weil nur die Eisenbahn die Sicherheit und nicht die möglichst profitable Geschäftsabwicklung an oberster Stelle stehen hat. Höhere Gewalt ist mMn klar als Witterung oder mutwilligen Eingriff von außen (Sabotage, Suizid) zu definieren; dann kann sich auch kein EVU mit weit gefassten Definitionen herauswinden.
Viele Grüße
Valentin