Black Eyed schrieb:
Im Prinzip will man mit dem Projektbeirat Gesetze (un?)bewusst übertreten, indem man ungeprüft auf Natur- und Umweltschutz eine Genehmigung der gewünschten "Konsens"trasse erzwingen will. DB weiß aber, dass wenn ein einziger dagegen klagt, würde eine Überprüfung eine erteilte Genehmigung zu Fall bringen und dann die Planung von vorne beginnen.
Da braucht keiner klagen, weil das RP Darmstadt den Antrag einer solchen Trassierung für das ROV schlicht ablehnen würde, weil die Findung einer solchen Vorzugstrasse nicht mit den gesetzlichen Anforderungen (ROG) im Einklang stünde. Ohne einen sachlich fundierten Schutzgütervergleich zur Vorzugstrasse bekommt man beim RP Darmstadt eine Ablehung samt einen Satz heiße Ohren. DB Netz hat nicht umsonst von sich aus den Suchraum für die NBS Trasse zwischen Darmstadt und Waldhof nach Osten bis zur A5/Bergstraße für den Variantenvergleich erweitert. Eben weil es das ROG so verlangt. Das steht ja auch so im Protokoll zur Sitzung des Dialogforums vom April 2019.