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Re: Qualitätsbericht SPNV in NRW: es geht weiter abwärts

geschrieben von: Signalschruber

Datum: 11.07.19 21:35

Zitat
Sicher ?
Steht in der Langfassung.

[www.kcitf-nrw.de]

"Im Rahmen des Verkehrsvertrags vereinbaren Auf-gabenträger und EVU Pünktlichkeitsgrenzwerte zur Ermittlung der jeweiligen Pünktlichkeitsquote einer Nahverkehrslinie. Die Grenzwerte für die Pünktlich-keit liegen je nach Vertrag zwischen null und fünf Minuten. Bei einer vertraglich festgelegten Tole-ranzzeit von bspw. 3:59 Minuten werden Verspätun-gen innerhalb dieser Zeitspanne nicht als Abwei-chung berücksichtigt. Die Pünktlichkeitsquote gibt damit den Anteil der pünktlichen sowie innerhalb der definierten Toleranzzeit verspäteten Fahrten ei-ner Linie wieder. Durch diese individuell definierten Toleranzzeiten werden die unterschiedlichen Rah-menbedingungen wie der Laufweg der Linien ent-lang eines hoch belasteten Streckenabschnitts oder mögliche Störfaktoren wie Anschlussverknüpfungen berücksichtigt. Für den Qualitätsbericht SPNV NRW bleiben die vertraglich vereinbarten Toleranzzeiten unberücksichtigt. Zur landesweiten Vergleichbarkeit der Pünktlichkeitsquoten wird eine ››einheitliche Toleranzzeit von 3:59 Minuten als Berechnungs-grundlage definiert. Die vertraglich vereinbarte Leistung bestätigt ein EVU gegenüber dem Aufga-benträger in Form von monatlichen Liefernachwei-sen. Über diese Liefernachweise können Störungen, die zu einer Abweichung der vereinbarten Pünkt-lichkeit führen und nicht im Verschulden des EVU liegen, für eine Korrektur der Pünktlichkeitsquote berücksichtigt werden, damit eine vertraglich ver-einbarte Strafe (Pönale) nicht wirksam wird. Grün-de hierfür können sowohl Kapazitätsengpässe der Strecke infolge unterjähriger Baustellen und Umlei-terverkehre als auch verspätete Abfahrten aufgrund des Wartens auf Anschlussverkehre sein. ››Für den Qualitätsbericht SPNV NRW werden keine Korrekturen durch Liefernachweise bei der Ermitt-lung der landesweiten Pünktlichkeitsquote berück-sichtigt. Zudem haben Zugausfälle keinen Einfluss auf die Pünktlichkeitsstatistik, da diese als eigenes Bewertungskriterium erhoben werden."

Es wird folgende Erklärung für die Abweichung geliefert:
"Im Qualitätsbericht SPNV NRW erfolgt die Bewer-tung der Betriebsqualität der nordrhein-westfäli-schen Nahverkehrslinien über die Darstellung der Pünktlichkeit und der Zugausfälle. ››Diese werden über den gesamten Linienverlauf – soweit dieser NRW nicht verlässt – betrachtet. Die einzelnen Pünktlichkeits- bzw. Ausfallwerte der Verbund-räume werden gemäß ihren jeweiligen Anteilen am Leistungsvolumen der Linie – den Zugkilome-tern – gewichtet und als Mittelwert in Form einer Pünktlichkeits- bzw. Ausfallquote für das gesamte Jahr ausgewiesen. ››Durch diese landesweite Be-trachtung sind die Ergebnisse des Qualitätsberichts SPNV NRW nicht direkt mit den Angaben in den Qualitätsberichten der Aufgabenträger vergleichbar. Auch bei Linienverläufen innerhalb eines einzigen Aufgabenträgergebiets ist eine Vergleichbarkeit nicht möglich. Mögliche Abweichungen entstehen durch die unterschiedlichen Ermittlungsmethoden, die im Folgenden erläutert werden."


Zitat
Ausnahme der RE57 (65%)...
Der ist NRW-weit bei fast 80 %.

Zitat
als NWL

Dort liegt der RE 1 bei 69,5 %.

Zitat
Kölner-Knoten.
Die haben diese Runde ganz auf Prozentangaben verzichtet und geben nur noch die durchschnittliche Verspätung an.


Zitat
ich würde den VRR-Raum tendenziell als anfälliger betrachten
Nachdem der RE 1 den VRR-Raum verlassen hat, brummt er aber auch allen Messstellen im Nachbarraum die Verspätung auf.

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