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Zugausfälle, Verspätungen, viel zu kurze Züge: Die Eurobahn ist erneut abgemahnt worden. „Organisationsversagen“ in allen vier Netzen lautete die Begründung. Die Politiker in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) sind stinksauer auf das Eisenbahn-Unternehmen mit französischen Wurzeln
Im Februar hatten sie der Eurobahn wegen großer Probleme im damals frisch übernommenen Teutoburger-Wald-Netz erstmals die gelbe Karte gezeigt. Diesmal kassierte das Verkehrsunternehmen die Abmahnung für die Probleme
in allen vier von ihr betriebenen Netzen. „Die Leistungen sind nicht hinnehmbar“, sagte NWL-Geschäftsführer Joachim Künzel. Das Unternehmen sei organisatorisch nicht für den reibungslosen Betrieb der vier Netze aufgestellt.
Anfang des Jahres hatte Keolis-Deutschland-Chefin Magali Euverte Besserung gelobt. Letztlich war aber nicht passiert. Diesmal argumentierte sie ähnlich.
Mit der zweiten Abmahnung hat die Verbandsversammlung des Auftraggebers NWL nun die Voraussetzungen geschaffen, die Verträge mit der Tochter des französischen Keolis-Konzerns zu kündigen. Das wäre ein einmaliger Vorgang.
Untersuchungsverfahren mit externer Unterstützung
„Organisationsversagen“ und in der Folge „Nicht- und Schlechtleistungen“, die Vorwürfe knallen wie Ohrfeigen. Die der NWL in der Vorlage mit Zahlen unterfüttert hatte. So sei die Zahl der ausgefallenen oder verkürzten Züge von Juli bis Oktober von 4,6 auf elf Prozent aller Verbindungen gestiegen. Das entspricht in der Summe 2100 Fahrten in den vier Eurobahn-Netzen (Teutoburger-Wald-Netz, Hellweg-, OWL- und Maas-Rhein-Lippe-Netz). Im November hatte sich die Situation dann noch einmal verschlechtert.
Diese „Schlecht- und Nichtleistungen“ der Eurobahn seien auf eine anhaltend nicht vollständig verfügbare Fahrzeugflotte, Personalmangel und fehlendes Werkstattpersonal zurückzuführen.
Die letzte Maßnahme vor einer möglichen Vertragskündigung ist nun ein Untersuchungsverfahren mit externer Unterstützung bei der Eurobahn, um mögliche Schwachstellen zu analysieren und Wege zu finden, diese abzustellen. NWL-Geschäftsführer Joachim Künzel hatte unlängst seine Bereitschaft erklärt, auch den letzten Schritt zu gehen und die Verträge zu kündigen.
Abmahnung mit Auflage zum Audit-Verfahren
Die Verbandsversammlung verknüpfte die Abmahnung mit der Auflage zu einem sogenannten Audit-Verfahren. Dahinter verbirgt sich ein Untersuchungsverfahren mit externer Unterstützung, um Schwachstellen im Management zu ermitteln und im Anschluss abzustellen.
Die Eurobahn fährt im Münsterland die Strecken RB 69 (Münster-Hamm), RB 50 (Münster-Dortmund), RB 65 (Münster-Rheine-Hengelo), die RB 66 (Münster-Osnabrück), RB 67 (Münster-Warendorf), RB 69 (Hamm-Bielefeld)
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