ThomasR schrieb:
RhBDirk schrieb:
D. schrieb:
Was arbeiten die sich so an der Zehn-Minuten-Geschichte ab? Das ist ein Fahrgastrechte-Fall und fertig. Er hat Anspruch auf volle Fahrpreiserstattung, ohne Abzuege. Soll er sich an das EVU bzw. das Servicecenter Fahrgastrechte wenden, und wenn er dort auch Schiffbruch erleidet und seine persoenliche Streitlust das hergibt, den Rechtsweg beschreiten.
Dass er das Geld des Tickets wiedererhält wurde auch vom RMV nicht in Frage gestellt. Problem ist aber die Rückerstattung, die nur mit einem persönlichen Besuch in einem der wenigen RMV Mobilitätszentralen möglich ist.
Das geht eben nicht, weil es einem Kunden u.U. nicht zuzumuten ist, zu einer solchen zu gelangen. Es sei denn, der RMV erstattet die Kosten der Fahrt zu einem der solchen Zentren und den zusätzlichen Zeitaufwand. Es gibt auch Kunden, die nicht im RMV-Gebiet wohnen und lange Wege dorthin haben um ihre gesetzlichen Rechte wahrnehmen zu können.
In Schleswig-Holstein gibt es von der nah.sh auch eine vergleichbare Regelung nur dort wird die Fahrkarte entweder per Post oder PDF Anhang eingereicht und das Geld überwiesen da braucht keiner irgendwo persönlich erscheinen.
Anträge werden entweder per Telefon oder über ein Online Formular wo auch die Möglichkeit besteht die Fahrkarte mit hochzuladen innerhalb von 3 Tagen entgegengenommen.
Hier genauere Infos:
https://www.nah.sh/fahren/nah-sh-garantie/