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Verantwortungsbefreit, aber Wahlrecht ...

geschrieben von: Uwe Stegemann

Datum: 13.03.18 12:55

Betrieblicher Grund schrieb:
Also ich find´s interessant. Vor allem, dass 13 jetzt offenbar die neue 17 ist. Immerhin zwei Primzahlen. Die kann man schon mal verwechseln.
Es ist schon merkwürdig. Einerseits wird immer wieder für eine Senkung der Zugangshürde zur aktiven Teilnahme an der Demokratie gesprochen (Wahlrecht mit 16 oder 14 einführen), andererseits ist man nach Ansicht des Gesetzgebers noch nicht einmal mit 19 Jahren sicher voll strafmündig. Bei der Diskussion um menschliche Wesen (absichtlich maximal neutral formuliert) plädiere ich für zwei Dinge: Erstens muss aktives/passives Wahlrecht an die gleiche Altersgrenze gekoppelt werden, die dann auch die Grenze für die völlige Strafmündigkeit darstellt. Zweitens muss es möglich sein die Gesellschaft vor gefährlichen Individuen (beliebiger Nationalität) zu schützen, auch wenn selbige sich noch unter der Altersgrenze für die Bescheinigung hinreichender Vernunft befinden.

Das Problem mit schwer erziehbaren / handhabbaren / gefährlichen Jugendlichen gab es schon zu meiner Schulzeit (über 20 Jahre her) und schon damals gab es merkwürdige öffentliche Diskussionen zum Thema. Ein Beispiel war ein Jugendlicher, den man auf ein Segelschiff gesteckt hat wo er erlernen sollte, dass das Gemeinwesen nur funktioniert wenn man aufeinander Rücksicht nimmt. Ich habe mal versucht davon Datenspuren im Netz zu finden, aber das Internet erinnert sich meist sehr Schlecht an Dinge vor seiner Erschaffung. Aber ich habe zumindest Links aus 2014 gefunden, damit ist aus meiner Sicht hinreichend bewiesen dass das Problem schon hinreichend alt ist und absolut nichts mit der Flüchtlingskrise zu tun hat:

[www.unzensuriert.at]

[www.focus.de] (Link aus 2016, weist aber auf 10 Jahre "Betriebserfahrung hin).

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