Tz 4683 schrieb:
Was ist denn daran falsch den letzten Satz so zu schreiben?
Vgl. Pressekodex:
"Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten
In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der
Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen
Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen
Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei
denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten,
dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte."