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Re: Aluhüte

geschrieben von: ESTW_Spessart

Datum: 17.01.18 15:38

Dirk Möller schrieb
Wo ist Dein Problem?
Da die strafrechtliche Kausalität eine völlig andere als die zivilrechtliche ist, ist sowohl das eine, wie auch das andere möglich.

Ein Beispiel: Bekanntermaßen ist jede ärztliche Behandlung strafrechtlich eine Körperverletzung, weshalb sie zur Rechtmäßigkeit der Einwilligung des Patienten bedarf.
Unterlässt ein Arzt die gebotene Aufklärung und verwirklich sich ein aufklärungsbedürftiges Risiko, so begeht der Arzt - strafrechtlich - eine Körperverletzung. Folge: Verurteilung wegen Körperverletzung
Gleichzeitig ist sein Vorgehen zivilrechtlich behandlungsfehlerhaft, da über ein aufklärungsbedürftiges Risiko nicht aufgeklärt wurde.
Zivilrechtlich entsteht dem Patienten jedoch nur dann ein Schadenersatzanspruch, wenn auch ein Schaden eingetreten oder dieser auf den Behandlungsfehler kausal zurückzuführen ist. Das jedoch ist seltener der Fall, als gemeinhin angenommen. Folge: Wenn kein Schaden oder Behandlungsfehler nicht kausal für Schaden => Abweisung der Klage des Patienten.

Gruß
Dirk Möller
Das stimmt nur teilweise. Soll der Notarzt dem Schwerstverletzten erst einen Diomed Aufklärungsbogen vorlesen und unterschreiben lassen?

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