linie7484 schrieb:
dass dann nicht nur um die Frage gegangen wäre ob eine konkrete Gefährdung überhaupt vorlag, denn ohne Gefährdung wäre es nicht zum Unfall gekommen.
Das deutsche Rechtssystem ist leider nicht immer logisch, und auch die Frage wäre in diesem Falle überhaupt eine konkrete Gefährdung gewesen wäre durchaus berechtigt.
und da liegt auch der maßgebende Unterschied begraben.... wäre es zu einem Zugunfall gekommen, hätte der Staatsanwalt eine Gefährdung von Menschen oder Sachwerten in nicht unerheblicher Zahl angenommen und ein Verfahren eingeleitet. Dabei muss es ja auch nicht zwingend zu einem Verfahren kommen....
Und wieder kann man als Geschädigter dann in einem Zivilverfahren Schadensersatz fordern, völlig unabhängig vom Strafverfahren. Und auch wenn nachher kein Verfahren vor Gericht erfolgt....