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Re: Die Löhne sind zu hoch, ....

geschrieben von: ThomasR

Datum: 09.01.18 19:58

Das BEV kann die Beamten allerdings auch wo anders hinschicken. Das BEV bestimmt, wo die Beamten arbeiten. Die werden nur der DB überlassen. Das BEV kann, rein rechtlich, die Beamten auch einem anderen EVU überlassen.

Es muss kein Beamter in die Beurlaubung gehen. Das hätten die zwar alle gern, aber dann müssten auch die Beamten bei der DB AG beurlaubt sein, sind sie aber nicht. Vom Beamten aus, wird der dem EVU zugewiesen. Für das EVU ist das Arbeitnehmerüberlassung.

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