Riedgras schrieb:
Ein Angebot, das am Abgangsbahnhof nicht kaufbar ist, ist ein nicht verfügbares Angebot. Die Diskriminierung von Fahrgästen nach Herkunft ist verboten! Dabei haben politische Wünsche keine Rolle zu spielen.
Die Grundangebote sind kaufbar, C-Tarif und Fahrkarte Anfangsstrecke sind (wie hier zu lesen war) auch an den künftigen Verbund-Automaten zu haben. Beide können ohne Aufpreis im Zug zum vollwertigen FV-Ticket "geugradet" werden. Und das Sonderangebote an bestimmte Bedingungen geknüpft sein können, ist nun auch nichts Neues, nicht nur bei Bahnens.
Aber es steht Dir frei mit der Begründung der Diskriminierung dagegen zu klagen. Und die Automaten abzubauen ist auch keine politische Entscheidung, sondern eine wirtschaftliche.