Problem beginnt halt schon beim AEG
geschrieben von: Maschinenwirtschaft
Datum: 04.09.15 00:59
gsg schrieb:
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> Das dürfte eben genau das Problem sein: Die AVG
> will keine Trassen frei machen, denn damit handeln
> sie sich eine massive Kette an Problemen bei ihren
> eigenen Stadtbahnen ein. Die Strecke ist schon
> jetzt hoch verspätungsanfällig und die AVG hat
> kein/kaum Interesse an Fremdverkehr auf der
> Strecke. Insofern hoffe ich, dass die BNetzAG hier
> eingreift und den diskriminierungsfreien Zugang
> durchsetzt.
Hallo,
bei der Trassenvergabe geht es nicht nach wollen, auch nicht im Netz der AVG. Dazu gibt es ja auch eine entsprechende SNB.
Sollte tatsächlich die AVG keine Sicherheitsgenehmigung nach AEG §7c (1) besitzen, kann eben kein Fernverkehr die Strecken benutzen.
Nur erkennt man an dem Fall mal wieder(wenn alles so stimmt wie geschrieben), dass nach AEG nicht immer alles klar geregelt ist:
- Ausnahmen ohne Sicherheitsgenehmigung sind möglich, z. B. Netze des Regionalverkehrs
- Netze des Regionalverkehrs sind in §2 (8) definiert (Schienenwege ohne FV)
Und nun: was ist Fernverkehr nach AEG? Man könnte ja behaupten, alle Verkehre die kein Nahverkehr sind. Und dann wird's spannend, weil man jetzt in der bekannten 50 km/60 min Problematik landet.
Theoretisch passt es eben nicht zusammen, ein Netz nach den Verkehren zu definieren, wenn eigentlich erst nach der Fahrplananmeldung klar ist, welche Verkehre stattfinden.
Vielmehr wird man sich bei der Gesetzgebung gedacht haben, Netze des Regionalverkehrs sind irgendwelche Nebenstrecken (ich meine bewusst nicht die Def. nach EBO), wo kein FV (vermutlich ICE) jemals hinkommen wird.
Davon gibt es in Deutschland ja unzählige. Es gibt aber auch solche wie z. B. Karlsruhe - Eppingen - Heilbronn.
Unabhängig davon: Kapazität ist nun mal endlich, da helfen auch eine Gesetze.
MfG
PS: Die ganzen Meldungen unter derschnellzug.de zum Thema Fahrplanerstellung und die damit verbundenen Probleme würden mich als potenzieller Fahrgast auf Dauer eher abschrecken.
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