Camberger Eisenbahn schrieb:
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> So wie es beschrieben wurde sehe ich hier kein
> "seltsames Rangiermanöver"
Wieso nicht??
Ril 408.0901
(2) a) In der Regel darf eine Zugfahrt in eine Rangierfahrt übergehen, wenn der Zug am gewöhnlichen Halteplatz zum Halten gekommen ist.
Der Zug stand am gewöhnlichen Halteplatz, nämlich am Bahnsteig, also darf er in eine Rangierfahrt übergehen.
Gruß Peter