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Re: Urteil des FG Nürnberg zur BC 100 First

geschrieben von: gleisbauer

Datum: 27.01.12 10:20

Martin Pfeifer schrieb:
-------------------------------------------------------
> gleisbauer schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > JensH schrieb:
> >
> --------------------------------------------------
>
> > -----
> > > Wieso sollte denn, bei der Einkommenssteuer
> bei Bahnfahrern anders gehandelt werden, wie bei
> > > Autofahreren.
> >
> > Da Bahnfahren deutlich billiger ist als
> Autofahren, driftet bei Bahnfahrern die Schere
> > zwischen realen Aufwendungen und der
> Entfernungspauschale immer weiter auseinander je
> > größer die Entfernung wird. Daher deckelt der
> Gesetzgeber das ganze auf 4.500 Euro uns sagt zu
> > den Bahnfahrern: "Mehr Kosten werden nur
> anerkannt, wenn Ihr sie tatsächlich hattet." Bei
> > Autofahrern hingegen kann man davon ausgehen,
> dass die 0,15 €/km auch immer real anfallen, so
> das
> > hier auf ein Kostennachweis verzichtet wird, es
> reicht die Glaubhaftmachung, dass man den Pkw
> > tatsächlich benutzt hat.
> >
> > ...
>
> Servus,
>
> Herr Konz schreibt in seinen Büchern zur
> Steuererklärung, das bei höheren Entfernungen der
> täglichen Fahrt zur Arbeit das Finanzamt durchaus
> auch mal nach Quittungen / Rechnungen fragt, aus
> denen die Fahrleistung hervorgeht. Also z.B.
> Werkstatt-Rechnungen oder Tankquittungen.

Ganz genau, möchte man eine Entfernungspauschale von mehr als 4.500 Euro geltend machen, muss man -wie ich in meinem Beitrag auch schrieb- die Benutung des Pkw glaubhaft machen (z.B. durch Tankquittungen oder Werkstattberichte). Das ist allerdings nicht mit einem Kostennachweis zu verwechseln, aus dem die tatsächlichen Kosten der PKW-Nutzung hervorgehen würden und der, wenn überhaupt, nur mit sehr hohem Aufwand erstellt werden könnte.

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