Re: Urteil des FG Nürnberg zur BC 100 First
geschrieben von: JensH
Datum: 26.01.12 16:45
Wieso sollte denn, bei der Einkommenssteuer bei Bahnfahrern anders gehandelt werden, wie bei Autofahreren.
Für Auto- (und Fahrrad-, Motorrad- usw.)fahrer gilt die Entfernungspauschale von 0,30€ pro km. Dabei ist nicht entscheidend ob ich diese auch erreiche weil ich mit einem 15jahre alten abgeschriebenen Golf Diesel günstiger fahre. Oder ich kaufe mir jedes Jahr ein fabrikneues V8-Oberklasse-Monster, und komme auf km-Kosten von 2€ oder mehr.
Gruß
Jens
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