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Hallo,

seit etwa zweieinhalb Wochen komme ich nicht mehr an mein Bahnbonus-Punktekonto. Nicht einmal eine Einsicht auf den Punktestand war mehr möglich. Stets wurde ich mit dem Vermerk "Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, leider sind Sie für das bahn.bonus-Programm der Deutschen Bahn AG gesperrt. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den bahn.bonus-Service" zurück gewiesen.

Erst hielt ich das für einen technischen Fehler. Nachdem diese Meldung aber nach über zwei Wochen immer noch auftauchte, habe ich dann doch beim Bahncard-Service angerufen. Dort geriet ich an einen freundlichen Mitarbeiter, der nach einiger Zeit den Grund für die Sperrung feststellte: ich hätte mit der Bahncard unrechtmäßig Punkte gesammelt.

Tatsächlich habe ich im vergangenen Jahr einige Fahrkarten für meine Familie gekauft und die Punkte auf mein Konto gutschreiben lassen. Das waren einige wenige innerdeutsche Fahrten sowie ein paar Ländertickets. Insgesamt dürften das maximal 300-400 Euro gewesen sein. Das jedoch ist nicht gestattet, denn das Sammeln geht nur "für eigene Bahnfahrten". O.k., dachte ich mir, auch wenn jetzt mit der Kanone auf Spatzen geschossen wird, von der Sache her haben sie ja recht. Und andere Zeitgenossen sammeln womöglich noch viel, viel mehr fremde Fahrten-Umsätze.

Interessant wurde es dann, als mir der Kollege aufzählte, auf welchen Reisen ich nach Ansicht der DB alles missbräuchlich gesammelt hätte. Da tauchten dann Fahrten wie Basel - Freiburg, Schöna - Dresden oder Lindau - Meckenbeuren auf, aber auch Passau - Köln und Basel - Hamburg. Der Kollege meinte, das System hätte das bemängelt, weil ich ja mit einer Bahncard 100 keine innerdeutschen Fahrten kaufen würde. Ergo wären das alles Käufe für andere Personen.

Allerdings waren diese ganzen "innerdeutschen Fahrten" Auslands-Sparpreise, die eben nicht nur auf den Laufweg Basel - Freiburg oder Schöna - Dresden, sondern Zürich - Freiburg oder Wien - Dresden lauteten. Nicht nur, dass die DB in ihrem Bahnbonus-System offenbar die Auslandsstrecke ausblendet. Auch der Umstand, dass eine Auslandsreise selbst für Netzkarten-Inhaber deutlich billiger werden kann, wenn man statt des Normalpreises zum Grenzpunkt eine beliebige innerdeutsche Strecke dazubucht, ist in der schlichten Denke der Fa. Grube nicht vorgesehen. Und die Fahrkarten Passau - Köln sowie Basel - Hamburg mit den langen innerdeutschen Laufwegen waren nichts anderes als (nicht ganz billige) Nachtzugaufpreise Wien - Passau - Köln bzw. Zürich - Basel - Hamburg. Alles sammelfähig, ohne Wenn und Aber, und das im Wert von vielen Hundert Euro! Da bin ich dann doch ein ganz, ganz klitzeklein wenig sauer geworden. Nicht auf den Kollegen, sondern auf die ganze "@#$%&bahn" (<- böses Wort, aber die Gedanken waren in dem Moment ziemlich frei), die mich pauschal zum Betrüger stempelt und mir kommentarlos das Konto sperrt. Wahrscheinlich habe ich auf Lebenszeit einen fetten Bahn-Schufa-Eintrag.

Apropos "Konto sperren": das, so der Kollege, wäre am 12. Dezember 2016 passiert. Angeblich hätte ein Schreiben herausgehen sollen, ist es aber nicht. Es sei "vom System zurück gehalten worden".

Langer Rede usw.: Auf Anraten des Mitarbeiters habe ich nun an den Bahnbonus-Service geschrieben und jene Handvoll Fahrten aufgezählt, bei denen ich tatsächlich nicht selbst gefahren bin. Die werden mir vom Punktekonto abgezogen. Das ist o.k, keine Frage! Für all die vielen anderen Fahrten möge man von der Unterstellung missbräuchlichen Punktesammelns absehen und vor allem das Konto alsbald wieder freischalten. Und den Kunden bei so einer Aktion vielleicht das nächste Mal wenigstens informieren.

Nun bin ich gespannt, was passiert und wann etwas passiert. Und welche Fahrten sie mir dann tatsächlich auf dem Punktekonto stornieren. Übrigens: Bei Hotelzimmer-Buchungen, Geschenken aus dem DB-Bahnshop oder einer Ameropa-Reise für die Tante kann man nach wie vor ganz legal sammeln, auch wenn man selbst gar nicht der Nutzer ist...

Viele Grüße

Heiko

Die ursprüngliche Signatur entspricht nicht unseren Vorgaben und wurde daher entfernt! Grafische Banner in Signaturen sollten maximal 120 Pixel hoch sein mit eventuell einer Textzeile darunter oder darüber. Textsignaturen sollten eine Höhe von 7 Zeilen nicht überschreiten. Banner und Links zu kommerziellen Webangeboten dürfen keine konkreten Produkte oder Dienstleitungen in Wort oder Bild bewerben. In Einzelfällen behalten wir uns das Recht vor Signaturen zu untersagen, die durch ihre Gestaltung oder ihren Inhalt nicht akzeptabel sind. Weitere Einzelheiten finden sich in den Foren-Tipps.

Re: Erlebnisse nach der Sperrung des Bahnbonus-Punktekonto + die Denke der DB.

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 29.12.16 13:54

Moin,

du hast zu Unrecht Punkte gesammelt und beschwerst dich nun darüber daß du erwischt wurdest?
Selbst Schuld würde ich sagen.

Allerdings ist die Art der Sammelmöglichkeiten so oder so fragwürdig.
Dies hast du zu Recht bemängelt.


Gruß

Eric

BC100 Kunde mit mehr als 4500 € Jahresumsatz

geschrieben von: sflori

Datum: 29.12.16 14:17

Und DEN geht man wg. ein paar Punkten (für die ja auch noch Umsatz gemacht wurde!!!) an?

Die sind doch nicht ganz dicht...


Bye. Flo.

Lesen -> denken -> urteilen

geschrieben von: Der Zeuge Desiros

Datum: 29.12.16 14:24

Ruhrpottfahrer schrieb:
"Du hast zu Unrecht Punkte gesammelt und beschwerst dich nun darüber daß du erwischt wurdest?"

Lieber Eric!

Leider hast du meinen Beitrag nicht oder nicht richtig richtig gelesen! Denn sonst hättest du auch diese beiden Passagen entdeckt...

"O.k., dachte ich mir, auch wenn jetzt mit der Kanone auf Spatzen geschossen wird, von der Sache her haben sie ja recht."
"Auf Anraten des Mitarbeiters habe ich nun an den Bahnbonus-Service geschrieben und jene Handvoll Fahrten aufgezählt, bei denen ich tatsächlich nicht selbst gefahren bin. Die werden mir vom Punktekonto abgezogen. Das ist o.k, keine Frage!"

...und würdest nun nicht behaupten, dass ich mich über das unrechtmäßige Punktesammeln beschwert hätte.

Auch Gruß

Heiko

Die ursprüngliche Signatur entspricht nicht unseren Vorgaben und wurde daher entfernt! Grafische Banner in Signaturen sollten maximal 120 Pixel hoch sein mit eventuell einer Textzeile darunter oder darüber. Textsignaturen sollten eine Höhe von 7 Zeilen nicht überschreiten. Banner und Links zu kommerziellen Webangeboten dürfen keine konkreten Produkte oder Dienstleitungen in Wort oder Bild bewerben. In Einzelfällen behalten wir uns das Recht vor Signaturen zu untersagen, die durch ihre Gestaltung oder ihren Inhalt nicht akzeptabel sind. Weitere Einzelheiten finden sich in den Foren-Tipps.




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2016:12:29:14:25:38.

Irreführender Buchungsvorgang

geschrieben von: MichiS

Datum: 29.12.16 14:31

Hallo Heiko,

den Vorfall würde ich zur Not eskalieren lassen, denn immerhin bietet einem die Online-Buchungsmaske das Punktesammeln explizit an, wenn man für eine andere Person bucht und man wird dabei mit keinem Wort auf den von Dir geschilderten Sachverhalt mit allen möglichen Konsequenzen hingewiesen. Das Verbot, für Dritte Punkte sammeln zu dürfen, findet man lediglich im Kleingedruckten.

Außerdem hätte die DB AG genug vor der eigenen Türe zu kehren, wie z.B. hier und hier nachzulesen ist.

Grüße zurück

Michi

Re: Lesen -> denken -> urteilen

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 29.12.16 14:36

Moin Heiko,

klar hab ich das gelesen.
Aber wenn du schon einsiehst, daß du einen Fehler gemacht hast, warum dann hier ein "Fass" aufmachen deswegen?
Du bist einer von zig tausenden Nutzern die die Punkte auch mal für Fahrkarten sammeln, die sie selbst nicht nutzen!
Ich weiß gar nicht wie oft ich schon Nutzer des Punktesammelns an den NTAs gesehen habe, die anderen Leuten beim Ticketkauf
geholfen haben und dafür die Punkte gesammelt haben.

Daß sowohl das Tarifsystem als auch das Sammelsystem der DB sehr merkwürdig ist, da sind wir uns eh einig.
Ändern wird es dieser Thread nicht.

Aber wenn für dich alles klar ist, du deinen Fehler einsiehst, ist dieser Thread doch eigentlich überflüssig oder nicht?

Fehler machen wir alle mal. Manche werden erwischt, manche unnötig bestraft (trotz Einsicht*) und wieder andere sind unbelehrbar!


Gruß

Eric


*das bedarf sicher keiner Erklärung oder? :)

Re: Lesen -> denken -> urteilen

geschrieben von: Carsten Frank

Datum: 29.12.16 15:11

Beim genauen lesen würdest du feststellen dass es bei den wirklich fremden Punkten nur um Kleinsummen ging.
Die überwachungslogik ist vielmehr darüber gestolpert dass ein BahnCard 100 Kunde überhaupt für innerdeutsche "Fahrkarten" sammelt.
Und diese richtig dicken Beträge waren eben ganz normale Sachen wie selbst verfahrene Zuschläge und Auslandssparpreise.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2016:12:29:15:12:28.
Da bin ich ja mal gespannt, wann sie mich erwischen. ;-)
Als BC 100-Besitzer muss man bei der DB so ziemlich als das Allerletzte gelten, wenn ich sowas hier schon wieder lese...

Mein Punktekonto weist auch einige Auslandsreisen auf. Teilweise mit langem Vorlauf quer durch D, da gemeinsam mit Freunden gebucht und alle auf einer Fahrkarte sein sollten usw.

Die Frage ist aber wirklich: Wenn ich mich auf bahn.de einlogge, das System meine BahnCard und alle persönlichen Daten kennt, warum bitteschön ist im Buchungsschritt zum Punktesammeln ein Eingabefeld???

Nicht nur das ;-)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 29.12.16 16:09

Man fühlt sich als BC100-Kunde manchmal doch eher unerwünscht, höchstens halt geduldet.
Und die, die keine mehr sind, werden auch nicht animiert, doch wieder zurückzukommen und der DB die 4000+ Euro p.a. voraus aufs Konto zu zahlen. Siehe bspw. die 500 Euro Gutschein-Aktion, die wohl nur diejenigen Bahn-Kunden erhielten, die zu einem Stichtag 2.500+ »Status«-Punkte auf ihrem Gummikonto hatten. CRM at it's best.

Wenn man dann noch Kunden nachstellt wegen angeblich mißbräuchlich eingeheimster »Bonus«-Punkte und das CRM bei der Bahn sonst nichts zu tun hat, dann ist ja alles in Butter.

Schon vorher hat der Verfasser dieses Beitrags seine Konsequenzen gezogen: Vorerst keine BC100 mehr.
Der Bahn-Umsatz ist dabei in 2016 auf weniger als ein Drittel der Vorjahre gefallen. Und das waren 10,25 Jahre schwarze Mamba.
Ohne übrigens maßgeblich weniger mobil zu sein. Scheint Sie ja nicht zu interessieren, Frau Bohle, Herr Grube & Co.?

Aber vielleicht haben Sie auch einfach schon den Mut verloren, Stammkunden zu gewinnen, zu halten und manchmal auch zurückzugewinnen?
Ihre Sparpreis-Lotterien laufen ja gut und angesichts der am Horizont stehenden Vertreter einer neuen Mobilitätsgeneration – Opel Ampera-e, Tesla 3 etc. – scheint es Ihnen nicht mehr angebracht, für eine über den erratisch an, in Gelddingen häufig rational agierende Kunden, verschleuderten Sparpreis hinausgehende Stammkundenbeziehung zu kämpfen?
Schade. Früher war mehr Lametta.



5-mal bearbeitet. Zuletzt am 2017:01:01:16:53:22.

Re: Lesen -> denken -> urteilen

geschrieben von: VT

Datum: 29.12.16 17:41

Da die Frage zum punktesammeln auch bei eingeloggtem Nutzer auftaucht und das Sammelverbot nur im Kleingedruckten steht kannst du getrost davon ausgehen, dass es wegen der überraschenden Wirkung vor Gericht unwirksam ist. Notfalls kannst du der Bahn sogar eine aktive Täuschung zum Nachteil des Kunden anhängen.

Dem Laden braucht man nichts schenken. Wenn man eine gute Rechtsschutzversicherung hat sollte man es eskalieren lassen. Bis jetzt habe ich eigentlich jeden Streit mit der DB gewonnen.

Re: BC100 Kunde mit mehr als 4500 € Jahresumsatz

geschrieben von: ec paganini

Datum: 29.12.16 18:40

sflori schrieb:

Und DEN geht man wg. ein paar Punkten (für die ja auch noch Umsatz gemacht wurde!!!) an?

Die sind doch nicht ganz dicht...


Bye. Flo.

Genau das dachte ich auch...

Sehr interessant

geschrieben von: gleisbauer

Datum: 29.12.16 19:38

Wie auch schon andere User anmerkten:

Ich buche oft für Bekannte Fahrkarten und sammle selber die Punkte, weil die mit den Punkten nichts anfangen können. Das Buchungsystem fragt ja extra noch mal nach, auf welche BahnCard die Punkte gebucht werden sollen, obwohl für den Reisenden bereits eine Bahncard eingegeben wurde. Ich habe es daher als explizite Einladung verstanden, die Punkte jemanden anders gutzuschreiben als dem der tatsächlich reist. Dass das nun gar nicht vorgesehen sein soll, ja sogar explizit verboten sein soll, überrascht mich sehr.

Denn wenn ich mich als Jens Müller einlogge und dann ein Online-Ticket für 1 Person für Peter Meier buche und die Punkte dann meiner BahnCard gutgeschrieben werden sollen und das System dann nicht interveniert, unterstelle ich -wie ich meine zu Recht- dass es so gewollt ist, dass man Punkte auch für Fahrkarten sammeln kann, die man nicht selber nutzt. Andererseits könnte ich, wenn das System dann intervenieren würde, das auch einfach umgehen, denn alles, was ich online buchen kann, kann ich auch am Automaten buchen und dann steht kein Name auf der Fahrkarte, sprich dann könnte auch niemand sagen, die Fahrkarte wäre nicht für mich. Vielleicht argumentiert die DB daher mit der Gleichwertigkeit der Vertriebswege und sagt, was wir am Automaten nicht kontrollieren können, können wir dann online auch nicht sanktionieren.

Die Argumentation, dass ein BC100-Inhaber keine innerdeutschen Fahrkarten nutzen kann, ist hingegen ganz schwach und lässt sich leicht entkräften. Anscheinend haben sie es bei Dir ja auch nur auf diese Weise argumentiert und nicht weil einige Fahrkarten personengebunden auf jemand anders waren. Das wäre sehr dumm, denn man kann immer sagen: "Mein Arbeitgeber erstattet mir meine BC 100 und hat mir nur erlaubt sie für berufliche Fahrten nutzen. Private Fahrten zahle ich daher selber."
Der Zeuge Desiros schrieb:
Und die Fahrkarten Passau - Köln sowie Basel - Hamburg mit den langen innerdeutschen Laufwegen waren nichts anderes als (nicht ganz billige) Nachtzugaufpreise Wien - Passau - Köln bzw. Zürich - Basel - Hamburg.
Na also jetzt mal ganz ehrlich... Die Grubenbahn will die Nachtzüge einstampfen und Du sorgst mit Deinen Umsätzen für weitere Argumente gegen eben diese Absicht. Das muss ja schiefgehen. Solch Frevel muss hart bestraft werden. Das haste nun von Deiner Hartleibigkeit, die mißliebigen Nachtzüge immer noch zu nutzen. Nee sowas geht gar nicht...

Viel Erfolg beim Durchsetzen Deiner Ansprüche!!

Gruß Peter

Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.
George Orwell

Re: Erlebnisse nach der Sperrung des Bahnbonus-Punktekonto + die Denke der DB.

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 29.12.16 20:20

In meinen Augen sind die nicht ganz dicht.

Ich bin ja auch viel mit meiner BC 100 und Familie ins Ausland gereist. Für Partner und Kinder gab es ja die BC 25 umsonst. Ich habe öfter beim BahnService telefonisch oder auch am Schalter gebucht, weil das online nicht funktionierte. Die Punkte wurden immer auf die "Hauptkarte" – und das war die BC 100 – gebucht. Null Zutun meinerseits, manchmal sogar nach Rückfrage, ob mir das recht sei.

Was das jetzt soll, weiß ich auch nicht, dieser Saftladen scheint wirklich auf dem Weg zu sein, sich selbst abzuschaffen. Wenn mir Dr. Grube mal wieder über den Weg läuft, habe ich ja jetzt ein neues Thema: Wie ruiniert man eine Firma durch Kundenvergraulung? ... ;-)

Du unterstellst, dass da wer DENKT...

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 29.12.16 21:13

Hallo Heiko!

Was für eine boshafte Unterstellung! Man hat nicht zu DENKEN, sondern das zu tun, was in den Vorschriften steht. Bestenfalls kann man die noch auslegen, also nicht im Sinne eines nicht verkehrenden Zuges, sondern sie so oder so oder noch ganz anders interpretieren! Das aber geschieht ohne Denken in Form von Nach- und Vorteile und Konsequenzen abwägen und eine Entscheidung treffen, sondern geht nur ganz stumpfsinnig nach dem Prinzip: Welche Auslegung nutzt MIR am meisten.

Immerhin, der Herr F. ein übler Betrüger... ;-). Da wird's mit der Karriere bei der DB nix mehr. Und in der Partei? Wenn die da Wind von bekommt... Oh je...


Ach Mensch Heiko, eine der letzten Instanzen von Anstand und Moral und Niveau und solchen Dingen outet sich jetzt völlig ohne Not auch noch selbst... Warum machst Du sowas? Es hätte doch völlig ausgereicht, so zu formulieren, dass das eigene Fehlverhalten nicht thematisiert wird.

Schockiert enttäuschte Grüße von

jörg

Immerhin merkt man wieder: Zuviel Kontakt mit der DB schadet irgendwie. Manche User drehen hier ab, manche Mitarbeiter hier und in anderen Foren auch, und als Kunde geht's einem auch nicht besser. Also beschränkt man den Kontakt mit dem Verein auf ein gewisses Maß - so dass es nicht allzu gesundheitsgefährend endet. Das sind dann so die Anlässe, wo ich wieder weiß, dass es richtig war, die Fahrgastzählerei an den Nagel zu hängen, obwohl der Job vom Prinzip her genial war.

Re: Irreführender Buchungsvorgang

geschrieben von: JeDi

Datum: 29.12.16 22:48

MichiS schrieb:
den Vorfall würde ich zur Not eskalieren lassen, denn immerhin bietet einem die Online-Buchungsmaske das Punktesammeln explizit an, wenn man für eine andere Person bucht und man wird dabei mit keinem Wort auf den von Dir geschilderten Sachverhalt mit allen möglichen Konsequenzen hingewiesen. Das Verbot, für Dritte Punkte sammeln zu dürfen, findet man lediglich im Kleingedruckten.

Klar, man muss ja, nur weil man für Dritte bucht, nicht zwingend auch mit Fahrkarten von dritten Punkte sammeln. Schließlich ist es bei Mehrpersonenfahrkarten ja explizit erlaubt, dass irgendeine der mitfahrenden Personen Sammelt. Wenn jetzt aus irgendeinem Grund eine andere als die buchende+sammelnde Person auf der Fahrkarte angegeben werden soll (z.B. weil die schon 2 Stationen vorher einsteigt) ist sowas ja absolut legal. Wenn die Möglichkeit nicht bestünde, wäre das Geschrei hierzuforum wieder groß.

Die S21 fährt von Elbgaustraße nach Aumühle!

Re: Irreführender Buchungsvorgang

geschrieben von: gleisbauer

Datum: 29.12.16 23:14

JeDi schrieb:

Klar, man muss ja, nur weil man für Dritte bucht, nicht zwingend auch mit Fahrkarten von dritten Punkte sammeln. Schließlich ist es bei Mehrpersonenfahrkarten ja explizit erlaubt, dass irgendeine der mitfahrenden Personen Sammelt.
Dann erkläre mal, wieso auch bei 1-Personen-Fahrkarten explizit die Möglichkeit besteht, einzugeben, dass Reisender und Punkteempfänger verschiedene Personen mit verschiedenen Namen sind. Ich interpretiere das so, dass die DB es damit ermöglichen will, dass man Punkte für andere sammelt. Was in den AGB drin steht, muss mich als Verbraucher nicht interessieren, da dort sowieo nur Sachen drinstehen dürfen, die ich auch erwarten würde, alles andere ist unwirksam.

Re: Irreführender Buchungsvorgang

geschrieben von: Weltreisender

Datum: 30.12.16 04:46

gleisbauer schrieb:

Was in den AGB drin steht, muss mich als Verbraucher nicht interessieren, da dort sowieo nur Sachen drinstehen dürfen, die ich auch erwarten würde, alles andere ist unwirksam.

Na, Vorsicht. Als Verbraucher stimmst Du mit Inanspruchnahme von Leistungen den AGB zu, bzw. es kommt im öV mit Inanspruchnahme der Transportleistungen ein Werkvertrag zustande. Aus diesem Grund ist klug, wer weiss, was in den AGB steht, in Sachen öV in den jeweiligen Tarifen der Beförderer, bzw. der Verbünde sowie bei Teilnahme an Bahn-Bonus musst Du den Bedingungen zustimmen, bevor Du teilnimmst. Aus diesem Grund ist es schon gut, wenn Du die Richtlinien mal gelesen hast und weisst, was da drin steht.

Ich finde diese Regelung, wonach nur für eigene Fahrten Punkte gesammelt werden dürfen, auch als dumm. Aber, wenn ich die Leistungen in Anspruch nehme, muss ich mich an die Bedingungen halten, und unterlasse es daher seit zwei-drei Jahren Punkte für Fahrten Anderer zu sammeln. Früher sammelte ich auch Punkte für Fahrkarten, die ich für z.B. für meine Mutter besorgte. Ich sah da auch kein Problem darin, bis ich dann doch auf diese Klausel aufmerksam wurde.

Auf der anderen Seite muss ich auch sagen, dass Theorie und Praxis unterschiedlich sind. Ich denke, wenn Du an den Schalter gehst, Deine Bahn-Comfort-Karte gehst und eine Fahrt buchst, wird kaum ein Verkäufer Dir die Punktegutschrift verweigern, wenn die Fahrkarte nicht für Dich ist. Kaufst Du am NTA oder im Internet, kannst Du auch bei Fahrkartenbuchungen Deine Bahn-Comfort-Karte eingeben, aber die Fahrkarte für jemanden anderen buchen. Und wie schon genannt, bei Mehrpersonenfahrten ist es auch explizit erlaubt, die Punkte für alle sich gutschreiben zu lassen. Aus diesem Grund finde ich diese Regelung ein bisschen fragwürdig. Aber wenn die Sache vor Gericht kommt, dann zählt, was in den AGB steht und nicht unsere Meinung. Andererseits ist es auch die Frage, welche Beweise die DB gegen Dich hat, in solch einem Gerichtsprozess hat. Wenn Du da nicht explizit zugibst, dass Du die Fahrten nicht selber in Anspruch genommen hast, hat die DB da nix für Dich in der Hand. Solange die Fahrkarten nicht personengebunden und mit Namen versehen sind, kann sie nicht nachweisen, von wem diese in Anspruch genommen sind.

Bei der Billettkontrolle bei Fahrscheinen mit Aufdruck BahnComfort könnten die Zugbegleiter/Prüfdienste auch die Bahn-Comfort-Karte sowie einen Identitätsnachweis verlangen, aber die Frage ist, was das bringt. Auf der Fahrkarte ist nicht ersichtlich, auf wen diese Punkte gutgeschrieben wurden. Die Zugbegleiter/Prüfis würden allenfalls durch Hinterhertelefonieren, wenn überhaupt, herausbekommen, auf wen die Punkte gutgeschrieben werden. Aber diesen Aufwand wird kaum ein Zugbegleiter betreiben, wenn er nicht explizit dazu angehalten ist. Andererseits kannst Du Dir sicher sein, dass wenn die Zugbegleiter in grossem Masse anfangen, diese Sachen zu prüfen, dass das dann auch wieder einen Aufschrei geben wird. Die meisten Zugbegleiter werden aber sich weigern, diesen Aufwand zu betreiben, wenn sie nicht explizit dazu angehalten werden, weil sie sagen, das dieser Aufwand keinen Nutzen hat, zweitens macht man damit nur die Fahrgäste verrückt. Wenn Du dann noch Personal von anderen Bahnen als der DB hast, ALEX, ODEG, MDR, AGILIS, Abellio usw. da kannst Du Dir sicher sein, dass diese sich für dieses Bahnbonus-Zeug gar nicht interessieren werden, da ihr Unternehmen nicht viel von diesem Bahnbonus hat.

Aber dennoch, vor Gericht zählen die Fakten:
- was steht in den AGB.
- gibt es Nachweise, wer diese Fahrt machte?

Herzliche Grüsse und ein gesegnetes neues Nein äh Ja(hr) Euch allen.
Martin



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2016:12:30:05:00:29.
Einige User haben hier doch eine merkwürdige, aber interessante Rechtsauffassung. Weil man Großkunde bei der Bahn ist, darf man @#$%&!? Gibt es da eine Höchstgrenze? Sind Kleinigkeiten, sagen wir bis 30€, "erlaubt"? Die BC100 hat doch keiner, weil er der Bahn Gutes tun will, sondern weil sie für den Nutzer praktisch (preiswert und/oder flexibel) ist. Ist diese Rechtsauffassung überall gültig, dann darf ich auch im Kaufhaus, nach einem Großeinkauf, noch ein paar Kleinigkeiten klauen????
Also: erwischt ist erwischt, die Beanstandungen bezüglich Auslandsreisen lassen sich klären, und der Rest ist unzulässig. Und erwischt ist erwischt. Pech gehabt.

Trotzdem mit guten Wünschen fürs neue Jahr

Dieter Mäurer

Re: BC100 Kunde mit mehr als 4500 € Jahresumsatz

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 30.12.16 10:27

Zitat Dieter Mäurer:

"Ist diese Rechtsauffassung überall gültig, dann darf ich auch im Kaufhaus, nach einem Großeinkauf, noch ein paar Kleinigkeiten klauen?"



Merkwürdige Rechtsauffassungen habt Ihr hier ...

BC100-Inhaber sind für die DB AG das Allerletzte, genauso wie der BahnComfort-Status in den Zügen ohne (teilweise massive) Eigeninitiative nichts wert ist. Ich beispielsweise hatte die BC100 aus Bequemlichkeit, so wie andere ihren Autoschlüssel in der Tasche haben. Mit der derzeitigen Sparpreis-Inflation und BC25 kann ich so viel günstiger fahren, dass sich die BC100 einfach nicht mehr lohnt.

Die BonusPunkte sind ein Versuch der Kundenbindung. Für die Bahn macht es keinen Unterschied, wer die Punkte absahnt, niemand wird – anders als beim Ladendiebstahl – betrogen. Die Bahn rückt die Punkte freiwillig raus und wenn sie nun bestimmten Leute die Punkte nicht gönnt, hat sie das Prinzip der Kundenbindung – was ja jeder Punktesammel-Idee zu Grunde legt – nicht begriffen. Wer mit Groll im Herzen fährt, fährt automatisch sparsam oder am besten gar nicht und wer sich wohl fühlt, geht sogar in den Speisewagen. So wie sich mit einem netten und dienstbeflissenen ZuB Verspätungen ganz anders ertragen lassen, als mit einem mundfaulen Miesepeter.

Anders als bei "greifbaren" Produkten, wo bei Diebstahl direkte Gestehungspreise als Verlust dahinterstehen, haben bei Öffentlichen Verkehrsmitteln die angebotenen Beförderungsleistungen mit den Zahlern erst einmal nichts zu tun. Wenn ich Kunden vergraule, kann ich nicht nur keinen einzigen Cent sparen, sondern verliere ohne jede Chance von Ausgaben-Einsparungen einen Teil meiner Einnahmen. Die klassischen Kaufmannsgesetze Ware gegen Geld gelten bei der Bahn nun mal nicht und es ist gerade das Problem der Bahn, dass sie das Spiel im Markt immer weniger begreift. Während ein Bäcker tatsächlich einen Verlust macht, wenn man ihm ein Brötchen klaut, macht die Bahn keine Verluste, wenn man beispielsweise Beförderungsbestimmungen oder wie hier Geschäftsbedingungen großzügig auslegt.

Im Gegenteil, denn Fahrgäste, die sich fair behandelt fühlen, kommen stets wieder. Und Reisende, die sich betrogen fühlen, sinnen ständig nach Abhlfe, ohne diesen Saftladen auszukommen. Von BMW gibt es übrigens eine Studie, dass der Wunsch von Kindern nach einem Auto umso stärker ist, je schlechter ihre Erfahrungen mit dem Öffentlichen Verkehr sind ...
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