geschrieben von: Der Zeuge Desiros
Datum: 29.12.16 12:56
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 29.12.16 13:54
geschrieben von: Werntalbahn
Datum: 29.12.16 15:28
Und DEN geht man wg. ein paar Punkten (für die ja auch noch Umsatz gemacht wurde!!!) an?
Die sind doch nicht ganz dicht...
Bye. Flo.
geschrieben von: MD 612
Datum: 29.12.16 19:55
Und die Fahrkarten Passau - Köln sowie Basel - Hamburg mit den langen innerdeutschen Laufwegen waren nichts anderes als (nicht ganz billige) Nachtzugaufpreise Wien - Passau - Köln bzw. Zürich - Basel - Hamburg.Na also jetzt mal ganz ehrlich... Die Grubenbahn will die Nachtzüge einstampfen und Du sorgst mit Deinen Umsätzen für weitere Argumente gegen eben diese Absicht. Das muss ja schiefgehen. Solch Frevel muss hart bestraft werden. Das haste nun von Deiner Hartleibigkeit, die mißliebigen Nachtzüge immer noch zu nutzen. Nee sowas geht gar nicht...
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 29.12.16 20:20
den Vorfall würde ich zur Not eskalieren lassen, denn immerhin bietet einem die Online-Buchungsmaske das Punktesammeln explizit an, wenn man für eine andere Person bucht und man wird dabei mit keinem Wort auf den von Dir geschilderten Sachverhalt mit allen möglichen Konsequenzen hingewiesen. Das Verbot, für Dritte Punkte sammeln zu dürfen, findet man lediglich im Kleingedruckten.
Dann erkläre mal, wieso auch bei 1-Personen-Fahrkarten explizit die Möglichkeit besteht, einzugeben, dass Reisender und Punkteempfänger verschiedene Personen mit verschiedenen Namen sind. Ich interpretiere das so, dass die DB es damit ermöglichen will, dass man Punkte für andere sammelt. Was in den AGB drin steht, muss mich als Verbraucher nicht interessieren, da dort sowieo nur Sachen drinstehen dürfen, die ich auch erwarten würde, alles andere ist unwirksam.
Klar, man muss ja, nur weil man für Dritte bucht, nicht zwingend auch mit Fahrkarten von dritten Punkte sammeln. Schließlich ist es bei Mehrpersonenfahrkarten ja explizit erlaubt, dass irgendeine der mitfahrenden Personen Sammelt.
Was in den AGB drin steht, muss mich als Verbraucher nicht interessieren, da dort sowieo nur Sachen drinstehen dürfen, die ich auch erwarten würde, alles andere ist unwirksam.
geschrieben von: Dieter Mäurer
Datum: 30.12.16 09:36
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 30.12.16 10:27
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