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Servus Beinander
Wie mir von einem befreundetem DB Zugfuehrer mitgeteilt wurde gibt es eine interne Weisung welche
den Einsatz von WRmz nach Stuttgart Hbf wg. Ueberlaenge mit 27,5m untersagt. Grund wohl bekannt :)
Wenn es hier schon mal Thema war - sei's drum :)
LG D
geschrieben von: BR752
Datum: 04.12.12 01:58
Zitat:
Grund wohl bekannt
Unfaehigkeit!
BR752
BR752 schrieb:
> Unfaehigkeit!
>
Das halte ich fuer sehr ueberspitzt formuliert. Die baubedingten Verhaeltnisse in Stuttgart sind schon sehr limitierend, auch fuer einen exzellenten Jongleur mit der Gleisgeometrie. Zwischen Rampenbeginn, Bahnsteigverschiebung, der Auflage 400m-Bahnsteige zu haben, und keine Fahrstrassen zu verlieren, duerfte eben die resultierende Geometrie das beste gewesen sein, das sich herausholen liess. Die Gleisgeometrie hat ja auch scheinbar dem Regelwerk entsprochen. Das wuerde ich jetzt eher als "Murphy's law" verbuchen, denn auf Unfaehigkeit zu tippen.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2012:12:04:14:07:02.
geschrieben von: TSF
Datum: 04.12.12 07:37
Da geht ja wieder ein Stück Flexibilität beim Wageneinsatz verloren ...
Gruß, TSF
Ist das der Grund warum der IC2307 in letzter Zeit so oft ohne Speisewagen verkehrt?
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 04.12.12 10:55
Meinrad aus Kanada schrieb:
> Die Gleisgeometrie
> hat ja auch scheinbar dem Regelwerk entsprochen.
Dann sollte das EBA mal ein ernstes Wörtchen mit den Verantwortlichen reden.
Moin Moin
Grundsaetzliche Weisung, dh. keine WRmz mehr nach Stuttgart Hbf (und daher auf allen Einfahrstrassen :)
LG
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 04.12.12 12:43
Das EBA hat da weniger damit zu tun. Für die fahrdynamische und oberbautechnische Prüfung der Gleisgeometrie gibt es die DB-Fachabteilung I.NMN1 in Berlin. Das EBA nickt es dann vielleicht noch ab, wenn es eine Plangenehmigung war...
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geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 04.12.12 13:25
Moin,
726 003 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Das EBA hat da weniger damit zu tun. Für die
> fahrdynamische und oberbautechnische Prüfung der
> Gleisgeometrie gibt es die DB-Fachabteilung I.NMN1
> in Berlin. Das EBA nickt es dann vielleicht noch
> ab, wenn es eine Plangenehmigung war...
Wenn das Regelwerk sagt, daß die Planung in Ordnung war, und die Züge dort einer nach dem anderen entgleisen, dann sollte die Einhaltung des Regelwerks und das Regelwerk selbst verschärft geprüft werden.
Gruß, ULF
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 04.12.12 13:27
Auch moin,
Der Passauer schrieb:
> Grundsaetzliche Weisung, dh. keine WRmz mehr nach
> Stuttgart Hbf
Läßt sich dadurch die unerwartete Sichtung von Speisewagen auf Amsterdamer Zügen erklären?
Gruß, ULF
Servus
Leider kenne ich nur die Weisung, jedoch nicht die neuen Einsaetze. Aber dafuer gibt es in diesem Forum mit Sicherheit noch andere
Experten :)
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 04.12.12 18:35
726 003 schrieb:
> Das EBA hat da weniger damit zu tun.
Du hast natürlich recht. Wenn die Gleisgeometrie nur scheinbar den Vorschriften entsprach, dann ist das kein Fall fürs EBA, sondern für den Staatsanwalt.
Meinrad aus Kanada schrieb:
-------------------------------------------------------
> BR752 schrieb:
> > Unfaehigkeit!
> >
> Das halte ich fuer sehr ueberspitzt formuliert.
> Die baubedingten Verhaeltnisse in Stuttgart sind
> schon sehr limitierend, auch fuer einen
> exzellenten Jongleur mit der Gleisgeometrie.
> Zwischen Rampenbeginn, Bahnsteigverschiebung, der
> Auflage 400m-Bahnsteige zu haben, und keine
> Fahrstrassen zu verlieren, duerfte eben die
> resultierende Geometrie das beste gewesen sein,
> das sich herausholen liess. Die Gleisgeometrie
> hat ja auch scheinbar dem Regelwerk entsprochen.
> Das wuerde ich jetzt eher als "Murphy's law"
> verbuchen, denn auf Unfaehigkeit zu tippen.
Die geometrie war nicht die Beste, sondern die billigste. Hätte man den ursprünglichen Hosenträger nicht durch eine DKW ersetzt, sondern wieder einen Hosenträger, halt mit steileren Weichen, gebaut, wäre das Problem der fehlenden/zu kurzen Zwischengeraden nicht aufgetreten. Allerdings wären vier Weichen und eine Kreuzung in nicht-Standartausführung wohl wesentlich teurer als die DKW gewesen. Doch diese 'Ersparnis' dürfte inzwischen ja wohl aufgebraucht sein...
Gerald
Und was soll dann kommen? Ersatz oder nur Imbisswagen im Zug? Ist das vielleicht bekannt?
geschrieben von: guber
Datum: 05.12.12 09:21
Nachdem vor der letzten Entgleisung erst der Gleismesszug drübergefahren ist, dürfte man von einer 1a Gleislage ausgehen können.
Das PRoblem dürfte in dem Regelwerk und in der Überlagerung mehrerer Faktoren zu suchen sein, die vom Regelwerk so bisher nicht berücksichtigt werden.
guber schrieb:
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> Nachdem vor der letzten Entgleisung erst der
> Gleismesszug drübergefahren ist, dürfte man von
> einer 1a Gleislage ausgehen können.
> Das PRoblem dürfte in dem Regelwerk und in der
> Überlagerung mehrerer Faktoren zu suchen sein, die
> vom Regelwerk so bisher nicht berücksichtigt
> werden.
Das Problem liegt im Ersatz des gesunden Menschenverstandes und der langjährigen Erfahrung durch blindes Vertrauen auf irgendwelche Regelwerke, die womöglich für solche Extremkonstellationen gar nicht ausgelegt sind.
Gerald