1./2. Bauserie hat geschrieben:
> ...steht denn, daß der schwarze DB-Rucksack zur Dienstkleidung
> gehört?
> Oder anders gefragt: Wo steht überhaupt, daß man einen Rucksack
> zu tragen hat?
Eingebrannt im Selbsterhaltungstrieb :-)
>
> Ich will ja nicht unken - aber der Verweis auf das EBA
> erscheint mir eher wie eine Latrinenparole.
Abteilung. Ich benutze mal ein paar "Buzzwords" und sehe kompetent aus.
Wenn gleich nicht das EBA so ist in der GUV für Arbeiten im Gleisbereich, wozu auch der Weg zum Tfz durch den Gleisbereich zählt, ein Standart festgelegt und wenn man nun die Klasse1 Warnweste als Minimum mit einem Rucksack grossflächig auf dem Rücken verdeckt verstösst man gegen die GUV.
Daher habe ich mir die Zettel die eine CE Klasse 1 für die SBB Teile bescheinigen gut aufgehoben :-)
Somit mindert der Rucksack auf dem Rücken nicht die Gesamtwarnkleidung.
Tasche an der Seite ist etwas anderes. Denn, wieder mal Warnbweste angenommen, wird diese ohnehin auf der Seite von dem Armen verdeckt und die Tasche hängt ohnehin tiefer.
Aber gerade der Rücken sollte gut leuchten. Denn hinten hat man keine Augen, da ist es Besser wen die Augen der Tf etc. das eher merken.
> ... Es sprengt offen gesagt meine
> Vorstellungskraft, daß die Aufsichtsbehörde Aldi-Tüten mit 2
> Reflexstreifen im Gleisbereich zur Maxime erklärt.
Stell ich mir genial vor :-)
Gruß, Ralf