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Muss man das Krisenmanagement des EVU DB Fernverkehr hinterfragen? Vorsorglich hatte man schon seit gestern Mittag Züge aus dem Fahrplan gestrichen, obwohl schönstes Winterwetter war. Dabei hat man den Eindruck, dass man sich wohl schnell vom „Nebennetz“ entledigt, um seine selbst gewählten begrenzten Kapazitäten auf die Hauptstrecken zu konzentrieren. Der Reisende in Rostock und Stralsund staunt nicht schlecht, dass die Konzertschwester DB Regio ihre Reisenden überwiegend pünktlich beförderte, während DB Fernverkehr mit der Begründung „Schnee und Eis“ seine Züge lieber nicht auf die Strecke schickte. Ähnliche Stilblüten erlebt man dann mit Einzelzügen, die aufgrund der oben genannten Begründung ausfallen mussten, obwohl andere Züge, die auf dem Streckenabschnitt unterwegs sind, im Stundentakt gefahren sind. Da kommt der geneigte Kunde des Fernverkehrs schon ins Grübeln, ob man sich nicht nur einen Fahrschein der 1. oder 2.Klasse kaufen kann, um später durch den Beförderer je nach Verbindungswahl und geografischer Lage der Fahrt nochmals in verschiedenen Klassen eingeordnet zu werden.
ist es wirklich sinnvoll ganze Linien nicht zu fahren, obwohl es keinerlei Einschränkungen gibt und die Beförderung lieber anderen Verkehrsunternehmen überlässt?
Nun kam es gerade in wichtigen Knotenpunkten des Nordens zu massiven Einschränkungen und wenn man es auf Deutschland bezieht, war es dennoch nur eine regionale Störung. Diese führte aber dann erneut dazu, dass ganze Linien nicht gefahren worden sind, die nur in einem Teilstück betroffen waren.
Hier stellt sich die Frage, warum schafft es der Fernverkehr nicht, Störungen zu kapseln und auf anderen Teilstücken ein zumindest verlässliches Grundangebot zu fahren? Es ist verständlich, dass im Störungsgebiet kein normaler Zugverkehr stattfinden kann.
Es nutz niemandem wenn FV-Züge nur auf einem Teilabschnitt fahren.
Wie sollte das auch innerhalb von 72 Stunden organisiert werden?
Die Personale haben ein Anrecht darauf, daß ihre Arbeitsschichten verläßlich geplant werden.
Die Personalvertretungen haben ein Anrecht darauf, daß auch Notpläne vorgelegt und bewertet werden können.
Ursprüngliche Trassen müssen bei InfrGO storniert, und geänderte Trassen neu bestellt, geplant und bestätigt werden.
Nicht zuletzt hat das EBA ein unbedingtes Anrecht darauf, daß Fahrzeugumläufe präziese dokumentiert werden, zu Sicherstellung, daß die Züge pünktlich einer Wartung zugeführt werden.
Das geht einfach nicht aus dem Ärmel geschüttelt.
Edit:
In meinem Wohnbereich, fiel der angekündigte Schneesturm wesentlich glimpfliger aus, als prognostiziert.
Auch so'n Punkt.
Wer die Bahn nicht mag, sollte an sich arbeiten.
Eisenbahn muß aber Sinn machen, sonst wird sie nicht akzeptiert.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 09.01.26 19:16.
geschrieben von: 97.201
Datum: 09.01.26 19:41
Die Frage stelle ich mir auch.
Und aus Fahrgastsicht ganz naiv gefragt: Den Ausfall der Fernverbindungen zwischen Berlin und dem Rhein-/Ruhrgebiet begründet die DB mit den Problemen im "Knotenpunkt Hannover". Die Wetterprognose war ja schon etwas länger bekannt, wieso werden dann nicht Ersatzzüge auf alternativen Routen (z. B. über Halle/Erfurt/Kassel) eingesetzt? Oder ist es heute, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr möglich, flexibel zu reagieren?
Ich bin kein Experte in Sachen Fahrgastrechte, aber hat die vorsorgliche Einstellung des FV für die DB nicht auch den Vorteil, dass es keine "liegengebliebenen" Fahrgäste gibt, die Ansprüche (Taxi, Hotelübernachtung) in Anspruch nehmen können?
Gruß Horst
97.201 schrieb:
Ich bin kein Experte in Sachen Fahrgastrechte, aber hat die vorsorgliche Einstellung des FV für die DB nicht auch den Vorteil, dass es keine "liegengebliebenen" Fahrgäste gibt, die Ansprüche (Taxi, Hotelübernachtung) in Anspruch nehmen können?
Wenn der Fahrgast sein gebuchtes Ziel am gebuchten Tag mit Alternativverbindungen, welche angemessen sein müssen, nicht erreichen kann, steht ihm die volle Hilfeleistung zu. Taxi oder Hotel und Verpflegung.
Sprich wer zB Frankfurt- Hamburg Abfahrt 18 Uhr gebucht hat, und heute kein Zug mehr nach Hamburg fährt, kann er in Frankfurt, Fulda oder Kassel auf Kosten des EVU (hier: DB FV) ins Hotel mit Frühstück. Zusätzlich steht ihm noch eine Verpflegung am Abend zu. Egal ob vom Restaurant zur goldenen Möwe oder aus dem Hotelrestaurant.
geschrieben von: 97.201
Datum: 09.01.26 19:53
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Gruß Horst
Hallo auf die letzte Minute,
ich habe so das Gefühl, bei DB FV liegt im Krisenfall der Schwerpunkt auf einer frühzeitigen Kommunikation, wo und was alles ausfällt. Es geht nicht mehr darum alle Kraft daran zu setzten, möglichst viel vom Angebot aufrecht zu erhalten und verlässlich zu sein (ganz im Sinne eines richtigen Eisenbahnerstolz), sondern im Störungsfall eben weniger um die Ohren zu haben. Das muss dann nur noch gut verpackt an die Kunden und die Politik „verkauft“ werden, dann ist man damit durch. Grundsätzlich scheint es aber auch ein Problem der Zentralisierung beim FV zu sein, weil man offensichtlich den Regionen die Selbständigkeit entzogen hat. Denn dort wurde oft über den kleinen Dienstweg und die sehr wichtigen Ortskenntnisse Vieles unauffällig gelöst, bei früheren Störungen. Derartige weiche Faktoren kann man nur eben nicht in eine Excel-Datei packen oder/und man will sie offensichtlich auch nicht in Folien den Entscheidern der Zentralisierungsriege aufzeigen, denn es könnte das gewünschte Bild verblassen. Nicht zu verachten sicher auch die Kaskaden der Entscheidungen in der Zentrale nach den Schulterstücken. Diesbezüglich habe ich noch Hoffnung auf den neuen Durchgriff durch Frau Palla!!
Ob frühzeitig mal vor den ganzen Zugreduzierungen und dem Verzicht von Zugfahrten auf Umwege über andere funktionierende Strecken der Kostenrechner angeworfen wird? Oder ist nach dem Ende der „Berk-Ära“ das Marketing völlig mundtot gemacht worden? Es sieht sehr danach aus.
Geneigte Grüße aus dem falschen Norden, wo der Straßendienst vorbildlich rotiert und den Menschen eine Stück Vertrauen in den Staat gibt und damit auch zeigt, welches Verkehrssystem auch im Winter gut funktionieren kann. Das war nicht immer so.
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 09.01.26 20:58.
geschrieben von: J-C
Datum: 09.01.26 20:59
Dann wird versucht, alles am Laufen zu halten, dann kommt es dazu, dass es eben so ist, wie vorhergesagt und Züge geschmeidig (womöglich mit Stromausfall) steckenbleiben, es zu erheblichen Verzögerungen und Chaos kommt und dann kommen die selben und fragen, wieso hat man es überhaupt erst versucht...
Früher fuhren weniger Züge, die Bundesbahn wurde eher nach dem Prinzip Gießkanne finanziert, also hat man sich es leisten können, nicht ganz so genau auf die Finanzen zu schauen.
Das Resultat: ein ziemlich heftiger Schuldenberg.
Außerdem, was hilft es, wenn der Zug fährt, wenn man gar nicht erst gescheit vom und zum Bahnhof kommt?
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
J-C schrieb:
Sas Resultat: ein ziemlich heftiger Schuldenberg.
Mit Verlaub,
der DB-Aktiengesellschaftliche Schuldenberg ist (bzw. war es vor dem Schenker-Verkauf) inzwischen ziemlich genau so hoch wie die damaligen Schuldenhügel von Reichsbahn und Bundesbahn zusammen.
Am eingesparten Winterdienst kann es also nicht liegen.
Heiko
Man kann sehr geteilter Meinung sein.
Mal drei Punkte:
1. Hamburg - Rostock
Da haben die doch im Augenblick kaum eine betriebsfähige 218? Nachfolgereservediesellok? Fehlanzeige.
2. Köln - Norddeich
Zwar den Wetterbericht nicht richtig gelesen, aber dort setzte das Schneechaos schon am Mittwoch ein. Wenn keine Schiffe fahren zu den Inseln, kann man vielleicht auch den Zugverkehr runterfahren, damit keine Übernachtungsmöglichkeiten in den Küstenort organisiert werden müssen.
3. Hannover
Wenn ich Norddeich - Leipzig, Bremen - Süddeutschland/ Berlin ausfallen lasse, dann war mein Plan falsch. Wir wissen, dass es heute nicht möglich war, von Hamburg Richtung München zu fahren, aber leider auch nicht Rhein/ Ruhr - Berlin. Ist alle 2 std eine Verbindung Rhein/Ruhr - Altenbeken - Kassel - Bebra - Erfurt wirklich an solchen Tagen eine Alternative. Einsatzpläne / Streckenkenntnis?
Greetings
Heiko
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 09.01.26 22:31.
geschrieben von: andreas +
Datum: 09.01.26 23:43
Heinrich Veddern schrieb:
Zitat:
Es nutz niemandem wenn FV-Züge nur auf einem Teilabschnitt fahren.
Doch, es würde all den Menschen resp. den Reisenden nutzen, die auf dem Teilabschnitt fahren möchten.
Heinrich Veddern schrieb:
Wie sollte das auch innerhalb von 72 Stunden organisiert werden?
Die Personale haben ein Anrecht darauf, daß ihre Arbeitsschichten verläßlich geplant werden.
Die Personalvertretungen haben ein Anrecht darauf, daß auch Notpläne vorgelegt und bewertet werden können.
Ursprüngliche Trassen müssen bei InfrGO storniert, und geänderte Trassen neu bestellt, geplant und bestätigt werden.
Nicht zuletzt hat das EBA ein unbedingtes Anrecht darauf, daß Fahrzeugumläufe präziese dokumentiert werden, zu Sicherstellung, daß die Züge pünktlich einer Wartung zugeführt werden.
Das geht einfach nicht aus dem Ärmel geschüttelt.
Eine schöne Beschreibung, warum so manches in unserem Lande, hier jetzt konkret der Eisenbahnverkehr nicht so funktioniert, wie man es einst gewohnt war, und wie es viele Menschen erwarten würden. Aber, diese, zusammenfassend betrachtete Dysfunktionalität war und ist (beabsichtigtes) Kernelement der sog. Bahnreform.
geschrieben von: andreas +
Datum: 09.01.26 23:54
gastronomie1916 schrieb:
97.201 schrieb:
Ich bin kein Experte in Sachen Fahrgastrechte, aber hat die vorsorgliche Einstellung des FV für die DB nicht auch den Vorteil, dass es keine "liegengebliebenen" Fahrgäste gibt, die Ansprüche (Taxi, Hotelübernachtung) in Anspruch nehmen können?
Wenn der Fahrgast sein gebuchtes Ziel am gebuchten Tag mit Alternativverbindungen, welche angemessen sein müssen, nicht erreichen kann, steht ihm die volle Hilfeleistung zu. Taxi oder Hotel und Verpflegung.
Sprich wer zB Frankfurt- Hamburg Abfahrt 18 Uhr gebucht hat, und heute kein Zug mehr nach Hamburg fährt, kann er in Frankfurt, Fulda oder Kassel auf Kosten des EVU (hier: DB FV) ins Hotel mit Frühstück. Zusätzlich steht ihm noch eine Verpflegung am Abend zu. Egal ob vom Restaurant zur goldenen Möwe oder aus dem Hotelrestaurant.
Wahrscheinlich eher nein, denn ein Zug, dessen Fahrt erst garnicht angeboten wird, der auch erst garnicht von seinem Abfahrtsbahnhof abfährt, begründet auch, ungeachtet des Arguments "höhere Gewalt", keine der o.g. Fahrgastrechte. Der Reisende hat die Fahrt ja noch nicht angetreten und wurde im Vorfeld via Navigator über das Nichtverkehren des Zugs informiert.
Um es nochmal zu verdeutlichen:
Gemäß Meldung der Bahn kann am 10.01. „wegen dem Wintereinbruch“ kein Fernverkehrszug nördlich von Berlin nach Stralsund und Rostock fahren. Also genau die Relation, wo der Regionalverkehr ziemlich geräuschlos einen Tag zuvor noch unterwegs gewesen ist und vermutlich auch morgen sein wird.
In der gleichen Meldung wird verkündet, dass der Zugverkehr im Raum Hannover und Hamburg ab 10 Uhr wieder aufgenommen werden soll, wo heute nichts gefahren ist. Wer findet den Fehler?
Gemäß Sichtungen ist die Strecke nach Stralsund für Leerzüge wohl befahrbar, nur die zahlende Kundschaft des Fernverkehr wird außen vorgelassen.
Wenn die Züge der Linie Rostock - Dresden entgegen der veröffentlichten Meldung sogar auf dem Gesamtlaufweg ausfallen, liegt der Rückschluss nahe, dass diese Linie nicht wegen „Schnee und Eis“ ausfällt, sondern der wahre Grund wohl eher die schlechte Fahrzeugverfügbarkeit ist, die hier schon thematisiert wurde.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 10.01.26 00:10.
Dass die Wetterlage ausergewöhnlich war, zeigen in meinen Augen zwei Phänomene:
- die einschlägigen wissenschaftlichen meterologischen Kanäle, die z.B. auch auf youtube oder in vernünftigen Zeitungen Beiträge verfassen, haben dies anhand der Modelle konstant erklärt - vorallem die Kombination aus Schneefall und starken Schneeverwehungen ist nachvollziehbarer Weise ungünstig
- auch in den Nachbarländern kommt es zu erheblichen Problemen im gesamten Verkehrssektor, darunter im Bahnbetrieb in Frankreich, den Niederlanden (da gilt schon seit Tagen der ausgedünnte Winterdienstregeling, nachdem man die ersten Tage mit dem regulären Fahrplan kapituliert hat), aber auch Dänemark und Schweden. Interessanterweise fährt das mittig gelegene Belgien ziemlich stabil - weiß jemand, ob Belgien von der Wetterlage nicht betroffen war.
Auffällig ist allerdings auch, dass DB FV teils schwerfällig wirkt und zu sehr radikalen Entscheidungen neigt. Im Großraum Kassel gab es heute ganztags allenfalls kurzzeitige Stlrungen, der Regionalverkehr fuhr so stabil wie sonst auch. Im Fernverkehr ist es verständlich, dass kein Zug nach Norden fahren kann. Es war aber der gesamte Fernverkehr Richtung Süden immer wieder über Stunden eingestellt (bis auf ganz wenige Einzelzugleistungen, ohne erkennbares System) und das bis weit in den Abend.
Oder auf der KRM wurde noch sehr lange 200 Km/h in den Nachmittag rein gefahren, obwohl die Strecke komplett frei und befahrbar war. Ich dachte hier an einen Zusammenhang mit Eisbildung am Fahrzeug und daraus entstehenden Schäden am Unterboden, aber irgendwann hat man das dann mal aufgehoben, sodass wieder die vmax gefahren wurde.
Viele Grüße
National Rail
Die Hilfeleistung ist über die EU Verordnung Pflicht.
geschrieben von: m1999
Datum: 10.01.26 07:17
andreas + schrieb:
gastronomie1916 schrieb:
97.201 schrieb:
Ich bin kein Experte in Sachen Fahrgastrechte, aber hat die vorsorgliche Einstellung des FV für die DB nicht auch den Vorteil, dass es keine "liegengebliebenen" Fahrgäste gibt, die Ansprüche (Taxi, Hotelübernachtung) in Anspruch nehmen können?
Wenn der Fahrgast sein gebuchtes Ziel am gebuchten Tag mit Alternativverbindungen, welche angemessen sein müssen, nicht erreichen kann, steht ihm die volle Hilfeleistung zu. Taxi oder Hotel und Verpflegung.
Sprich wer zB Frankfurt- Hamburg Abfahrt 18 Uhr gebucht hat, und heute kein Zug mehr nach Hamburg fährt, kann er in Frankfurt, Fulda oder Kassel auf Kosten des EVU (hier: DB FV) ins Hotel mit Frühstück. Zusätzlich steht ihm noch eine Verpflegung am Abend zu. Egal ob vom Restaurant zur goldenen Möwe oder aus dem Hotelrestaurant.
Wahrscheinlich eher nein, denn ein Zug, dessen Fahrt erst garnicht angeboten wird, der auch erst garnicht von seinem Abfahrtsbahnhof abfährt, begründet auch, ungeachtet des Arguments "höhere Gewalt", keine der o.g. Fahrgastrechte. Der Reisende hat die Fahrt ja noch nicht angetreten und wurde im Vorfeld via Navigator über das Nichtverkehren des Zugs informiert.
Doch, natürlich. Ich kann auch im Ausgangsbahnhof meiner Fahrkarte ins Hotel.
geschrieben von: Emma
Datum: 10.01.26 10:07
Disponieren ist aber schon noch erlaubt, oder?
Selbst wenn Dienstbeginn und Dienstende sehr fest gesetzt sind heißt es ja nicht, das dazwischen ausschließlich die ursprünglich mal geplanten Leistungen gefahren werden dürfen.
Ja, dieses Disponieren erledigt sich noch nicht automatisch, das ist richtig.
Aber zumindest ob ich eine Trasse auf dem gesamten Laufweg storniere oder nur für einen Teilabschnitt, macht beim Aufwand nicht so einen großen Unterschied. Etwas aufwändiger wäre es nur, wenn mehrere Teillaufwege erhalten bleiben sollen, aber davon war ja gar nicht die Rede.
Es bleibt der Eindruck, dass man hier vorsorglich den bequemsten Weg einschlägt. Dafür kann es Gründe geben, diese zu hinterfragen halte ich aber für legitim.
Lies mal den letzten Satz deiner Signatur ;-)
geschrieben von: korridor
Datum: 10.01.26 10:37
andreas + schrieb:
Eine schöne Beschreibung, warum so manches in unserem Lande, hier jetzt konkret der Eisenbahnverkehr nicht so funktioniert, wie man es einst gewohnt war, und wie es viele Menschen erwarten würden. Aber, diese, zusammenfassend betrachtete Dysfunktionalität war und ist (beabsichtigtes) Kernelement der sog. Bahnreform.
Wir alten weißen Männer müssen uns damt abfinden, dass Eisenbahn in Deutschland nie wieder so sein wird wie in unserer Jugend. Damals war der Personalstand fahrend und stationär ein anderer, im Fall des Falles Improvisation quer über die Geschäftsbereiche möglich, gelebt und von oben gedeckt, gefördert, gefeiert.
Die Eisenbahn von heute fährt entweder nach dreifach genehmigtem Plan (versucht sie zumindest) oder sie fährt gar nicht. Jeder macht nur mehr seines, Improvisation und persönlichen Einsatz hat man den Leuten ausgetrieben, auch durch die wahnsinnig kleinteilige Spartenbildung.
Ob beabsichtigt oder nicht, die Eisenbahn ist zu einer Schönwetterbahn geworden, die Rahmenbedingungen lassen einfach nichts anderes mehr zu. Sie sind auch von einer deutschen Regierung nicht mehr rückgängig zu machen, denn wir haben es weitgehend mit einem europäischen Rechtsrahmen zu tun.
geschrieben von: J-C
Datum: 10.01.26 10:53
Idealerweise funktioniert eine Bahn aber auch, ohne dass man es nötig hätte, irgendwie zu improvisieren.
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
andreas + schrieb:
Wahrscheinlich eher nein, denn ein Zug, dessen Fahrt erst garnicht angeboten wird, der auch erst garnicht von seinem Abfahrtsbahnhof abfährt, begründet auch, ungeachtet des Arguments "höhere Gewalt", keine der o.g. Fahrgastrechte. Der Reisende hat die Fahrt ja noch nicht angetreten und wurde im Vorfeld via Navigator über das Nichtverkehren des Zugs informiert.
Nein zu dem was du mit nein mutmaßt. Die FGR gelten. Und die haben teilweise mit "Fahrtantreten" grundsätzlich gar nichts zu tun.
Ansonsten würde jeder ausgefallene Zug ("nicht angeboten", "Pofall-Wende") ja jegliche FGR aushebeln... Und wenn jemand am Bf steht und der Zug kommt nicht, hat er die Fahrt logischerweise nicht antreten
können. Dann die Nacht auf der Bahnhofsbank verbringen, klar. Hat ja keine Fahrt angetreten. Und eine Pflicht zur Nutzung des Navigators "im Vorfeld" besteht nicht. Eine Fahrkarte ist ein Beförderungsvertrag.
Merkste hoffentlich selber was du da so seltsames mit "wahrscheinlich" schreibst.
geschrieben von: JeDi
Datum: 10.01.26 11:37
andreas + schrieb:
Eine schöne Beschreibung, warum so manches in unserem Lande, hier jetzt konkret der Eisenbahnverkehr nicht so funktioniert, wie man es einst gewohnt war, und wie es viele Menschen erwarten würden. Aber, diese, zusammenfassend betrachtete Dysfunktionalität war und ist (beabsichtigtes) Kernelement der sog. Bahnreform.
Ach so, die Eisenbahner_innen sollen sich gefälligst nicht so anstellen, damit man selbst zum Feierabend alles stehen und liegen lassen kann? Oder wie darf ich deinen Beitrag verstehen?
Die S21 fährt von Elbgaustraße nach Aumühle!
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