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Moin,

am vergangenen Sonntag blieb ein RE 2 (?) zwischen Regensburg und München liegen.
Die Fahrgäste evakuierten sich augenscheinlich selbst:

[www.merkur.de]
Liebe Mitforisten,

sofern die Oberleitung nicht betroffen ist, machen wir das künftig immer so. Das klappt offenbar auch in Eigenverantwortung ganz gut, sofern es der DB nicht gelingt, in angemessener Zeit zu reagieren. Viele Fahrgäste wollen eben nicht zwei bis drei Stunden in der Hitze auf Notfallmanager und offizielle Evakuierung warten, auch wenn die "Offiziellen" bei diesen Bildern Schnappatmung bekommen...

meint Lovcen



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 04.05.26 23:52.

RE 4865 war der Übeltäter

geschrieben von: Matzeee

Datum: 05.05.26 00:18

[bahn.expert]

Vollstes Verständnis mit den Fahrgästen, hätte ich genauso gehandhabt. Wieso es im Jahre 2026 weiterhin keine schnell funktionierenden Evakuierungen gibt verstehe ich nicht. Sowas passiert doch ständig? Und jedes Mal passiert stundenlang nix.

Die Betriebsqualität in den letzten Monaten zwischen Regensburg und München ist unter aller Sau. Komplett egal ob der Zug rot oder blau ist. Es gibt gefühlt kaum noch Wochen, in denen es nicht an Material mangelt. Aktuell fehlen bspw. der Länderbahn wohl schon wieder einsatzbereite E-Loks und man fährt schön mit den Siemens ER20 zwischen Regensburg und München rum und erhitzt dabei mit den Dieselabgasen schön die unnötige, stromführende Oberleitung. Wenn ausnahmsweise mal alle EVU ihre bestellte Arbeit auf die Kette bekommen, gibt es meistens Probleme seitens InfraGO (BÜ und Signale im Stadtgebiet München sind ständig gestört).

Mir ist mittlerweile komplett unverständlich, wieso niemand von der BEG auf der Strecke mal die Reißleine zieht und Verbesserungen umsetzt.

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Lust mal FDL zu spielen? => StellwerkSim

Re: RE 4865 war der Übeltäter

geschrieben von: KEVAGianer

Datum: 05.05.26 00:23

Ich hoffe nur, dass der Zugbegleiter nicht noch dafür einen Rüffel bekommt.

Re: RE 4865 war der Übeltäter

geschrieben von: Berlin-Gerd

Datum: 05.05.26 00:37

KEVAGianer schrieb:
Ich hoffe nur, dass der Zugbegleiter nicht noch dafür einen Rüffel bekommt.
Wahrscheinlich kriegt er ne Belobigung für die gute Fahrgastinfo...
gastronomie1916 schrieb:
Moin,

am vergangenen Sonntag blieb ein RE 2 (?) zwischen Regensburg und München liegen.
Die Fahrgäste evakuierten sich augenscheinlich selbst:

[www.merkur.de]
Wenn die Strecke dann gesperrt ist, dann bemerken wenigstens viele Menschen das miserable Bahnmanagment.

Vor 15 Jahren hatte ich noch den Tf unterstützt indem ich Fahrgäste von der Wanderung nach Hause abgehalten habe. Würde ich heute nie wieder machen, jedenfalls erst dann wieder, wenn ich davon überzeugt bin, dass die Bahn an den Problemen mit dem katastrophalen Notfallmanagement ernsthaft arbeitet anstatt die Fahrgäste alles ausbaden zu lassen.

Selbstevakuierung absolut nachvollziehbar

geschrieben von: ThomasK

Datum: 05.05.26 02:38

Auf dem Foto ist die Kilometertafel 115,2 zu sehen; es sind also 115,2 km bis München Hbf. Eggmühl liegt bei Streckenkilometer 113,4 sodass die Entfernung zum Bahnhof Eggmühl, wo sich auch die Feuerwehr befindet, nur 1,8 km beträgt.

In unmittelbarer Nähe der Evakuierungsstelle verläuft eine Straße, auf der man direkt in den Ort Eggmühl gelangen kann, sodass die Fahrgäste nur ca. 200 m durch die Wiese laufen mussten. Es kann davon ausgegangen werden, dass selbst Untrainierte diese harmlose Strecke in höchstens 25 Minuten bewältigen.

Sonntag war ein sehr warmer Tag. Es ist absolut nachvollziehbar, dass die Fahrgäste sich eigenständig auf den Weg gemacht haben, zumal bekannt ist, dass bei der Bahn oft stundenlang nichts passiert. Bei Seilbahnen gilt die Regel, dass sämtliche Rettungsmaßnahmen so zu gestalten sind, dass die gesamte Evakuierung aller Seilbahnfahrgäste in spätestens 3 Stunden abgeschlossen sein muss. Üblicherweise beginnen bei Seilbahnstillständen, wenn die Anlage nicht mehr in Betrieb gesetzt werden kann, weil das Selbstrettungskonzept scheitert, die Rettungsmaßnahmen innerhalb von 15 - 30 Minuten. In diesem Fall informiert der Betriebsleiter direkt die Rettungskräfte, die sofort anrücken. Falls die Rettung mit der Bergebahn nicht ausreicht, rücken dann auch sofort Hubschrauber an.

____________________________

Grundsätzlich gilt zwar, dass die Fahrgäste sich bei einer Betriebsstörung nicht selbst retten dürfen, da dies als gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr gewertet wird. Da hier aber die Fahrgäste einfach über die Wiese davongelaufen sind, der Betrieb nicht gefährdet war, wiegt das Rechtsgut der Freiheitsberaubung höher als das Rechtsgut des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr zumal durch den Ausfall der Klimaanlage die Gesundheit beeinträchtigt wurde. Bei einem Gerichtsverfahren hätte die Deutsche Bahn extrem schlechte Karten diese Fahrgäste wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr verurteilen zu lassen.

Die erhitzte Oberleitung...

geschrieben von: FML3

Datum: 05.05.26 05:53

"...und erhitzt dabei mit den Dieselabgasen schön die unnötige, stromführende Oberleitung."

Dieselbetrieb unterm Fahrdraht ist nichts außergewöhnliches und fast überall in diesem Lande anzutreffen!
Aber wieso ist die Oberleitung denn unnötig?

Fragt sich der Lüfter

Re: Die erhitzte Oberleitung...

geschrieben von: Matzeee

Datum: 05.05.26 07:50

Hast du meinen restlichen Beitrag nicht vernünftig gelesen?

Weil in dem Fall kein Einsatz von Dieselloks vorgesehen ist, sondern E-Loks. Vor einem Jahr wurde sogar groß gefeiert, dass eine extra E-Lok angemietet wird: [www.lok-report.de]

Re: Selbstevakuierung absolut nachvollziehbar

geschrieben von: kaufhalle

Datum: 05.05.26 08:29

ThomasK schrieb:
Grundsätzlich gilt zwar, dass die Fahrgäste sich bei einer Betriebsstörung nicht selbst retten dürfen, da dies als gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr gewertet wird. Da hier aber die Fahrgäste einfach über die Wiese davongelaufen sind, der Betrieb nicht gefährdet war, wiegt das Rechtsgut der Freiheitsberaubung höher als das Rechtsgut des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr zumal durch den Ausfall der Klimaanlage die Gesundheit beeinträchtigt wurde. Bei einem Gerichtsverfahren hätte die Deutsche Bahn extrem schlechte Karten diese Fahrgäste wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr verurteilen zu lassen.

Schon das, was du hier "grundsätzlich" nennst, stimmt nicht. Ist da jemals jrmand verurteilt worden? Sicher nicht. Dieser "gefährliche Eingriff in den Bahnverkehr" durch selbstorganisierte Maßnahmen ist nix als ein Eisenbahnermärchen.

Fahrgäste evakuieren sich immer so?

geschrieben von: Turner

Datum: 05.05.26 09:00

Lovcen schrieb:
sofern die Oberleitung nicht betroffen ist, machen wir das künftig immer so. Das klappt offenbar auch in Eigenverantwortung ganz gut,
aha - prima, dass klappt bestimmt ganz gut, wenn der Zug auf weiter Flur stehenbleibt und die Reisenden aussteigen und eine Stunde oder länger zur nächsten Ortschaft tippeln müssen. Möglicherweise fährt dort kein Bus oder Taxi. Aber vielleicht ein Bauer mit seinem Trecker auf der Ladefläche.

Oder auch ein längerer Waldspaziergang soll recht anregend sein. Und wenns im Zug heiß ist, dann auch draußen. Obwohl...... im Wald ist ja dann angenehm kühl.

Ihr könnt das also gerne so machen und ich warte lieber die offizielle Rettung ab, hoffentlich mit einem Schienenfahrzeug im unwegsamen Gelände.

Ach ja, wie macht ihr das mit 4 Meter hohen Schallschutzwänden in bewohnten Gebiete? Und wie so oft, Türen nicht öffnen lassen in den Mauern? Schwellenhopsen zum nächsten Bahnhof?

Re: RE 4865 war der Übeltäter

geschrieben von: Max__Mustermann

Datum: 05.05.26 10:09

Matzeee schrieb:
Vollstes Verständnis mit den Fahrgästen, hätte ich genauso gehandhabt. Wieso es im Jahre 2026 weiterhin keine schnell funktionierenden Evakuierungen gibt verstehe ich nicht. Sowas passiert doch ständig? Und jedes Mal passiert stundenlang nix
Ich finde es ja fast schon erstaunlich dass laut Artikel seitens der DB Pressestelle keine Ermahnung / Drohung gegenüber den flüchtigen Fahrgästen erfolgt ist



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 05.05.26 10:10.

Re: Fahrgäste evakuieren sich immer so?

geschrieben von: kariadsko

Datum: 05.05.26 10:14

Turner schrieb:
Lovcen schrieb:
sofern die Oberleitung nicht betroffen ist, machen wir das künftig immer so. Das klappt offenbar auch in Eigenverantwortung ganz gut,
aha - prima, dass klappt bestimmt ganz gut, wenn der Zug auf weiter Flur stehenbleibt und die Reisenden aussteigen und eine Stunde oder länger zur nächsten Ortschaft tippeln müssen. Möglicherweise fährt dort kein Bus oder Taxi. Aber vielleicht ein Bauer mit seinem Trecker auf der Ladefläche.

Oder auch ein längerer Waldspaziergang soll recht anregend sein. Und wenns im Zug heiß ist, dann auch draußen. Obwohl...... im Wald ist ja dann angenehm kühl.

Ihr könnt das also gerne so machen und ich warte lieber die offizielle Rettung ab, hoffentlich mit einem Schienenfahrzeug im unwegsamen Gelände.

Ach ja, wie macht ihr das mit 4 Meter hohen Schallschutzwänden in bewohnten Gebiete? Und wie so oft, Türen nicht öffnen lassen in den Mauern? Schwellenhopsen zum nächsten Bahnhof?
Besonders schön, wenn daraufhin wegen Personen im Gleis die Strecke gesperrt werden muss. Auch für andere, selbst nicht gestörte Züge.

Re: Fahrgäste evakuieren sich immer so?

geschrieben von: drmoeller_neuss

Datum: 05.05.26 11:21

Turner schrieb:
Lovcen schrieb:
sofern die Oberleitung nicht betroffen ist, machen wir das künftig immer so. Das klappt offenbar auch in Eigenverantwortung ganz gut,
aha - prima, dass klappt bestimmt ganz gut, wenn der Zug auf weiter Flur stehenbleibt und die Reisenden aussteigen und eine Stunde oder länger zur nächsten Ortschaft tippeln müssen. Möglicherweise fährt dort kein Bus oder Taxi. Aber vielleicht ein Bauer mit seinem Trecker auf der Ladefläche.

Oder auch ein längerer Waldspaziergang soll recht anregend sein. Und wenns im Zug heiß ist, dann auch draußen. Obwohl...... im Wald ist ja dann angenehm kühl.

Ihr könnt das also gerne so machen und ich warte lieber die offizielle Rettung ab, hoffentlich mit einem Schienenfahrzeug im unwegsamen Gelände.

Ein Blick auf Googlemaps klärt schnell, wie weit der nächste Ort und die nächste Straße entfernt sind. Und so ganz unwegsam dürfte das Gelände nicht gewesen sein, wenn Fahrgäste selbst mit großem Koffer und Fahrrädern aussteigen.
Im nächsten Ort gibt es wenigstens Leitungswasser aus dem Wasserhahn. Und eine Strecke von knapp 2 Kilometern sollte für den Normalbürger zu Fuß zu bewältigen sein.
Turner schrieb:
Lovcen schrieb:
sofern die Oberleitung nicht betroffen ist, machen wir das künftig immer so. Das klappt offenbar auch in Eigenverantwortung ganz gut,
Ach ja, wie macht ihr das mit 4 Meter hohen Schallschutzwänden in bewohnten Gebiete? Und wie so oft, Türen nicht öffnen lassen in den Mauern? Schwellenhopsen zum nächsten Bahnhof?
Die Türen von Schallschutzwänden lassen sich per Definition von der Gleisseite aus öffnen, das sind nämlich offizielle Fluchtwege. Und es kann auch den Tf erwischen, der schnell von seiner brennenden Lok weg muss.

Ganz allgemein: es fehlt ein Rettungskonzept für alltägliche Zwischenfälle. Auch im DSO geistern diese Horrorgeschichten herum, liegengebliebener Zug inzwischen von funkensprühenden Oberleitungsfetzen, Zug, der mit einem entgleisten Tankwagen kollidiert, etc.

Hier wäre es einfach gewesen: wenn der Lokführer merkt, dass nichts mehr geht, einen Notruf absetzen, und dann reicht es, wenn 5-6 Polizisten, Feuerwehrleute etc. den Zug absichern, die Leute geordnet aussteigen lassen, dass niemand auf das Gegengleis läuft, unter den Zug krabbelt etc.
Natürlich hilft das nicht den körperlich eingeschränkten Fahrgästen. Aber selbst für die wird die Situation angenehmer, wenn alle aussteigen, die aussteigen können. Auf dem Gegengleis könnte dann sogar Fahren auf Sicht angeordnet werden.

Es scheint kein Notfallkonzept für solche "einfachen" Fälle zu geben, wo man keinen Notfallmanager oder sonstige Techniker vor Ort braucht, und eine Evakuierung "strassenseitig" möglich ist. Ist denn wenigstens ein batteriebetriebenes Megaphon an Bord (vielleicht eines in der Lok und eines im Steuerwagen), damit sich das Zugpersonal bei Stromausfall verständlich machen kann?

Eingriff des Gesetzgebers erforderlich

geschrieben von: ThomasK

Datum: 05.05.26 11:44

IanAlena2602 schrieb:
So sicher wäre ich mir da nicht.
In § 315 StGB steht folgendes:

(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt,

dass er
1.Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2.Hindernisse bereitet,
3.falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4.einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.


Schauen wir die Bedingungen an:

1 ist NICHT erfüllt.
2 ist NICHT erfüllt. Hier wurde NICHT über die Gleise gelaufen und somit keine Hindernisse bereitet.
3 ist NICHT erfüllt
4 ist NICHT erfüllt, da der Zug bereits stand, ohnehin nicht weiterfahren konnte und auch keine Menschenleben gefährdet wurden.

Es gab auch von der Deutschen Bahn keine offizielle Ermahnung oder Kritik an den Fahrgästen, weil die Juristen dort genau wissen, dass sich bei einem Gerichtsverfahren die Deutsche Bahn bis auf die Knochen blamiert hätte.

____________


Da bekannt ist, dass es bei der Evakuierung drunter und drüber geht, bin ich dafür, dass der Bundestag eingreift und gesetzgeberisch dieselben strikten Rettungsroutinen verpflichtend vorschreibt wie das bei den Seilbahnen längst der Fall ist.

Allerdings würde ich nicht alle Vorschriften aus dem Seilbahnbereich 1 : 1 auf die Eisenbahn übertragen, da manche Vorschrift - auf den Eisenbahnbereich übertragen - etwas überzogen wirkt.

Beispielsweise gibt es bei der Seilbahn Zugspitze nicht nur einen komplett zweiten Hauptantrieb, sondern darüber hinaus noch einen Notantrieb für den Fall, dass beide Hauptantriebe ausfallen. Fallen alle drei Antriebe aus, dann gibt es als nächste Rückfallebene die Bergebahn. Der Seilbahner sieht in diesem Video an den Seilreitern sofort, wo die Bergebahn zum Einsatz kommt:

[youtu.be]

Der Seilreiter auf der Fahrbahn 1 hat keine eigene Zugseilrollenführung für die Bergebahn, sodass an dieser Stelle beim Totalausfall aller drei Antriebe abgeseilt würde. Lässt man das Video weiterlaufen, dann erkennt man bei 3:39 dass bei diesem Seilreiter eine eigene Zugseilrolle montiert ist, sodass hier die Bergebahn zum Einsatz käme.

Als Ultima Ratio, wenn auch die Bergebahn oder das Abseilen nicht möglich wäre, kämen dann Hubschrauber zum Einsatz.

Nun wirken manche Vorschriften aus dem Seilbahnbereich für die Eisenbahn sehr hart. Die Forderung nach einem redundanten Antrieb analog zum Seilbahnbereich würde bedeuten, dass jeder Zug nur noch in Doppeltraktion fahren darf, damit für den Fall eines Lokschadens die zweite Lok die Beförderung übernimmt.

Nun kann man zwar die Forderung aufstellen, dass sämtliche Züge im Sandwich in Doppeltraktion fahren müssen. Diese Forderung wird man aber normalerwiese nur dann aufstellen, wenn man die Leistungsfähigkeit des Netzes erhöhen will - sei es, dass in Kopfbahnhöfen die Zugwende schneller umgesetzt werden kann, sei es, dass durch eine höhere Motorisierung schärfer gefahren werden kann und Verspätungen schneller abgebaut werden können.

Als Redundanzforderung für den Notfall ist der zweite redundante Antrieb bei den Seilbahnen völlig normal, bei der Eisenbahn bislang aber nicht diskutiert worden. Das wäre für die Eisenbahn absolutes Neuland.

Dasselbe gilt auch für die Forderung nach der Bahnstromversorgung. Fällt eine Versorgungsleitung aus, dann muss die Bahnstromversorgung über eine redundante zweite Leitung sichergestellt sein. Denkbar wäre auch, dass sämtliche E-Loks zusätzlich mit einem Akku ausgestattet werden müssen, damit beim Ausfall der Bahnstromversorgung der Zug mit dem Akku noch ca. 20 km fahren kann um die Fahrgäste entweder zum nächsten Bahnhof zu bringen oder aber an eine Stelle, an der sie leicht evakuiert werden können.

Hierbei sollte das gesamte Eisenbahnnetz prophylaktisch in Zonen aufgeteilt werden, aus denen ersichtlich ist, an welche Stelle die Züge bzw. Fahrgäste gebracht werden, um die gesamte Evakuierung innerhalb von drei Stunden abschließen zu können. Die Regel, dass die gesamte Evakuierung innerhalb von drei Stunden abgeschlossen sein muss, würde ich vom Seilbahnbereich übernehmen.

Ist es nicht möglich innerhalb von drei Stunden die Fahrgäste mit Bussen usw. zu evakuieren, dann sollte die Eisenbahn verpflichtet werden, Hubschrauber zum Einsatz zu bringen.

Fakt ist, dass sich die Eisenbahn in den letzten Jahren durch zahlreiche Fehlentscheidungen sehr zu ihrem Nachteil entwickelt hat, sodass jetzt gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich sind, um die Kurve zu bekommen.

Eine verlotterte Bahn, wo nichts mehr funktioniert, wird nicht mehr ernst genommen.

Hier im vorliegenden Fall ist auch zu hinterfragen, warum man die Evakuierungsbusse in Eggmühl hat wegfahren lassen und nicht 200 m entfernt vom stehengebliebenen Zug, um den Fahrgästen den Fußweg zu ersparen. Hätte die Deutsche Bahn ein vernünftiges Notfallkonzept, dann hätte sie bei der Polizei eine Sperrung der Straße veranlassen können, damit die Busse 200 m neben dem Zug auf der Straße hätten halten können.

Hier ist der Gesetzgeber gefordert, analog wie bei den Seilbahnen ein verbindliches Notfallkonzept in hinreichender Detailtiefe zu verabschieden.

Über einige Dinge wie Doppeltraktionspflicht, redundante Bahnstromversorgung, Akkupflicht, Hubschraubereinsatz usw. muss man differenziert beraten, aber über andere Dinge wie maximale Evakuierungszeit für sämtliche Fahrgäste innerhalb von drei Stunden, prophylaktische Zoneneinteilung des gesamten Netzes mit verbindlichen Routinen usw. eher nicht.

Versagen des Freistaates Bayern?

geschrieben von: Railpeter

Datum: 05.05.26 11:46

Moin,

so in etwa könnte man es ketzerisch auch sehen …!
Es ist schon verwunderlich, dass der Freistaat für den aktuellen Verkehrsvertrag bis zu 50 Jahre alte Dieselloks überhaupt zugelassen hat. Was erwarten die Kollegen aus den bayerischen Amtsstuben denn von diesen Oldtimern? In irgendeiner Form einen halbwegs zuverlässigen Verkehr? Das man da getrost mit reihenweisen Ausfällen rechnen muss, hätte jedem gescheiten Menschen im Vorfeld klar sein müssen. Auch über Ausfallkonzepte, wie beispielsweise der verpflichtenden Stationierung einer Abschlepplok in der Mitte der Strecke, welche zeitnah jeden Liegenbleiber erreichen kann, wenn man schon mit solch alten Gurken rumfährt, halten die Amtsstuben wohl nichts. Das es an warmen Tagen bei Ausfall der ZEV schnell ungemütlich in Fahrzeugen ohne Übersetzfenstern wird, auch das musste den Entscheidern klar gewesen sein. Und doch nimmt man das in Kauf - dabei hätte man alle habt, es anders zu machen. Warum ist die Baureihe wohl deutschlandweit weitestgehend aus dem Personenverkehr verschwunden? Fernverkehr schleppt sich schon seit Jahren auch nur noch so dahin, hat seine Ausfallreserve dank Doppeltraktionen aber fast immer dabei. Und auch Regio behilft sich planmäßig nirgends mehr mit den Oldtimern - außer eben in Bayern.

Den Bärendienst hat der Freistaat hier nur DB Regio erwiesen, welche mit ihren Oldtimern noch immer gutes Geld verdienen können.

Merke: Der Freistaat schützt dich als Fahrgast nicht, er schützt offenkundig die wirtschaftlichen Interessen anderer auf dem Rücken der Fahrgäste.

Petery

Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung derer, die die Welt nie angeschaut haben.

Re: Versagen des Freistaates Bayern?

geschrieben von: gastronomie1916

Datum: 05.05.26 11:49

Railpeter schrieb:
Es ist schon verwunderlich, dass der Freistaat für den aktuellen Verkehrsvertrag bis zu 50 Jahre alte Dieselloks überhaupt zugelassen hat.
Diese sind allerdings vertraglich nur zwischen Hof und Regensburg zugelassen. Zwischen Regensburg und München muss fahrleitungsgebunden die Traktion erfolgen (BR 146 oder BR 111).

Re: Fahrgäste evakuieren sich immer so?

geschrieben von: Lobedan

Datum: 05.05.26 13:42

drmoeller_neuss schrieb:
Ganz allgemein: es fehlt ein Rettungskonzept für alltägliche Zwischenfälle. Auch im DSO geistern diese Horrorgeschichten herum, liegengebliebener Zug inzwischen von funkensprühenden Oberleitungsfetzen, Zug, der mit einem entgleisten Tankwagen kollidiert, etc.

Hier wäre es einfach gewesen: wenn der Lokführer merkt, dass nichts mehr geht, einen Notruf absetzen, und dann reicht es, wenn 5-6 Polizisten, Feuerwehrleute etc. den Zug absichern, die Leute geordnet aussteigen lassen, dass niemand auf das Gegengleis läuft, unter den Zug krabbelt etc.
Natürlich hilft das nicht den körperlich eingeschränkten Fahrgästen. Aber selbst für die wird die Situation angenehmer, wenn alle aussteigen, die aussteigen können. Auf dem Gegengleis könnte dann sogar Fahren auf Sicht angeordnet werden.

Es scheint kein Notfallkonzept für solche "einfachen" Fälle zu geben, wo man keinen Notfallmanager oder sonstige Techniker vor Ort braucht, und eine Evakuierung "strassenseitig" möglich ist. Ist denn wenigstens ein batteriebetriebenes Megaphon an Bord (vielleicht eines in der Lok und eines im Steuerwagen), damit sich das Zugpersonal bei Stromausfall verständlich machen kann?
Aufpassen mit den Begrifflichkeiten: Eine Evakuierung ist eine zeitkritische Maßnahme zum Verlassen eines Gefahrbereiches im Sinne der Selbstrettung. Über die Durchführung einer Evakuierung darf das Zugpersonal ohne Anwesenheit von Notfallmanager, Feuerwehr oder Polizei entscheiden und dafür in direkter Rücksprache mit den zuständigen Fahrdiensten eine Gleissperrung veranlassen.

Ein mit technischer Störung liegen gebliebender Zug ohne Klimaanlage ist kein Gefahrenbereich in diesem Sinne. Er kann es bei höheren Temperaturen mit der Zeit werden, grundsätzlich bleibt der Handlungsbedarf aber zeitunkritisch, weshalb das ganze nur Räumung heißt und nur durch Notfallmanager und EVU-Notdienst gemeinsam veranlasst wird.

Für den Fall steigender Temperaturen im Fahrzeug zB durch Ausfall der Klimaanlage gibt es aber klare Vorgaben an das Zugpersonal in den blauen Seiten der 408, die hier im übrigen korrekt umgesetzt wurden: Fahrdienst über die Situation informieren, Gleissperrung veranlassen, Reisende informieren, dass Türen zur Belüftung geöffnet werden, Hilfe unterwegs ist, aber nicht ausgestiegen werden darf.

Ein Megaphon ist überall dort mitzuführen, wo es streckenseitig zB für Selbstrettungskonzepte auf NBÜ-Strecken insbesondere mit Tunnel vorgeschrieben ist. Das ist bei diesem konkreten Fall hier nicht gegeben.

Re: Fahrgäste evakuieren sich immer so?

geschrieben von: Turner

Datum: 05.05.26 13:48

drmoeller_neuss schrieb:
Ein Blick auf Googlemaps klärt schnell, wie weit der nächste Ort und die nächste Straße entfernt sind. Und so ganz unwegsam dürfte das Gelände nicht gewesen sein, wenn Fahrgäste selbst mit großem Koffer und Fahrrädern aussteigen.
Im nächsten Ort gibt es wenigstens Leitungswasser aus dem Wasserhahn. Und eine Strecke von knapp 2 Kilometern sollte für den Normalbürger zu Fuß zu bewältigen sein.


Da ich von "allgemein" und nicht explizit von diesem Fall geschrieben hatte..... 2 Kilometer für Ältere oder sonst körperlich eingeschränkte Personen könnte ein Problem sein.


Zitat:

Die Türen von Schallschutzwänden lassen sich per Definition von der Gleisseite aus öffnen, das sind nämlich offizielle Fluchtwege. Und es kann auch den Tf erwischen, der schnell von seiner brennenden Lok weg muss.


Soweit die Theorie. Schön öfter gesehen, dass Unrat oder größere Abfälle oder auch alte Reifen, Sperrmüll im Schwenkbereich lagen oder standen bzw. einfach nur zugekrautet war.
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