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Moderatoren: Heiko Focken - Th.D.

Re: SBB: Die Grenzen von Halbtax/BahnCard50

geschrieben von: Twindexx

Datum: 14.09.14 18:08


Thomas_Lammpe schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ich korrigiere mich: Die SBB sollte besser beim
> "Verband öffentlicher Verkehr (VöV)" bessere
> Tarife anregen, als lästige Konkurrenz juristisch
> verbieten zu lassen.

Da kapierst es nicht, oder?

Der VöV muss die Interessen aller Transportunternehmen unter einen Hut bringen. Da gibts dann zig Bergbahnen, deren Bedürfnisse bezüglich Tarifgestaltung wieder komplett anders gelagert sind wie bei den SBB. Aber da jeder im selben Tarif fahren muss, muss der VöV alle Bedürfnisse auf einen Nenner bringen. Und das tun sie hervorragend. Und die Verbundtarife sind dann gar noch nicht mal vom VöV sondern regional von den Kantonen. Und jeder Tarif in jedem Zug gültig ist, fahren dann eben auch die Fernzüge mit diesen Verbundtarifen rum. Das sind Zonentarife, guckst du als Beispiel hier: [www.z-pass.ch]
Da haben die Kantone, die in diesem Bereich den Regionalverkehr bestellen, die absolute Tarifhoheit. Wie gesagt, da haben die SBB und der VöV überhaupt nichts zu melden.

Du solltest vielleicht eher mal konkreter werden: Was meinst du mit «bessere Tarife»?

Die Unternehmen haben Aufwände und müssen ihre Einnahmen gegenüber stellen. Viel Spielraum gibts da nicht. Es ist sogar so, dass der Bund die nächsten Jahre eine höhere Nutzerfinanzierung verlangt. Deshalb hat der Bund eine Trassenpreiserhöhung beschlossen, welche die Bahnunternehmen nun bezahlen müssen. Dafür müssen sie auch wieder ihre Preise erhöhen, da sie ja keine Lizenz zum Gelddrucken haben. Zusätzlich hat die öffentliche Hand im Regional- und Ortsverkehr das Interesse, dass hier auch möglichst viel durch die Billetteinnahmen gedeckt wird. Denn die Kostenunterdeckung im abgeltungsberechtigten bestellten Verkehr muss ja aus Steuermitteln gedeckt werden.
Im nicht abgeltunsgberechtigten Fernverkehr haben die SBB durch die Konzession ein Mindestangebot zu erfüllen, völlig egal ob die Züge kostendeckend sind, die öffentliche Hnad zahlt daran nichts. Hier müssen die SBB mit Gewinnen aus anderen Fernverkehrslinien quersubventionieren. So funktioniert eben das Verkehrssystem in der Alpenrepublik.

Ausserhalb der Hauptverkehrszeiten haben die SBB aber mittlerweile in Absprache mit dem VöV auf Fernverkehrszügen die Möglichkeit geschaffen, kontingentierte Sparbillette anzubieten: [www.sbb.ch]
Diese sind auch ohne GA/Halbtax nutzbar und bieten stark vergünstigte Preise Für stärker ausgelastete Züge sind Sparbillette schon von vorne herein ausgeschlossen, da das den Sinn von Sparbilletten verfehlen würde. Sparbillette sollten ja auch Fahrgäste von stärker auf schwächer ausgelastete Verbindungen umlenken.


> Art. 11 Zusätzliche Anforderungen für Angebote im
> Binnenverkehr
> ohne Erschliessungsfunktion
> (Hervorhebung von mir)
>
> Dass sich das auch auf internationale Verbindungen
> anwenden lässt, wage ich zu bezweifeln.

Grenznahe Haltestellen lassen sich damit angreifen. So kann es durchaus als Schweizer Binnenverkehr ausgelegt werden, wenn jemand von kurz vor der Schweizer Grenze mit dem Fernbus eine weite Strecke in die Schweiz reinfährt. In Konstanz oder Weil am Rhein/Lörrach haben wir diese Fälle, wo Schweizer Binnenreisen ab Kreuzlingen oder Basel doch konkurrenziert werden. Und das ist ja gemäss Gesetz verboten.

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