Giovanni schrieb:
[www.bvg.de]
Zitat:
Am 13. Juli 2026 hat die BVG gegen den Beschluss des Verwaltungsgericht Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Dieses hat heute entschieden, die erstinstanzliche Entscheidung von Montag zur Fortführung der Werbekampagne bis zur finalen Entscheidung über die Beschwerde auszusetzen. Es bestehe keine Notwendigkeit, dem Ergebnis des Beschwerdeverfahrens vorzugreifen. Dies bedeutet, dass die BVG die Werbekampagne des Online-Portals Nius vorerst nicht wieder aufnehmen muss.
Im Beschluss von Montag hat das erstinstanzliche Gericht die BVG auch verpflichtet, öffentlich mitzuteilen, dass ihr vorläufig durch gerichtlichen Beschluss untersagt worden ist, bestimmte Aussagen aus ihrer Pressemitteilung „BVG beendet Werbekampagne von Medienportal“ zu tätigen, verbreiten und/oder verbreiten zu lassen: Dies betrifft die Aussage, der am 3. Juni 2026 veröffentlichte Social-Media-Post eines Nius-Verantwortlichen überschreite „die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit“, sei „offensichtlich rechtswidrig“ und verletze Rechte Dritter beziehungsweise erwecke bewusst diesen Eindruck. Dieser Pflicht kommt die BVG mit dieser Information nach.
Auf einfachem Deutsch:
Das Verfahren ist noch offen - aber die Eilbedürftigkeit wurde verneint.
Das im Ausgangsbeitrag verlinkte Portal, dass sich selbst als "Presse" bezeichnet, hat übrigens auf die Meldung vom Oberverwaltungsgericht verzichtet. Manipulation durch Weglassung.
Der Streisand-Effekt lässt grüßen.