geschrieben von: graetz
Datum: 28.11.20 13:03
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 28.11.20 13:26
Spätestens wenn man ihn im laufenden Verfahren um die Merhkostenverteilung als Zeugen vorlädt, kommt er aber in diese Klemme, und vermutlich nicht nur er. Vielleicht geht deshalb das Verfahren nicht weiter...[youtu.be]
Interessant ist vor allem das aktuelle Interview mit Kefer.
Ab Minute 22:43 erklärt Käfer, warum man den Bahnhof so passend rechnen musste. Er verweist auf die Ausstiegsklausel, nach der bis zum 31.12.2009 bekannte Mehrkosten verbindlich verhandelt werden müssten. Eben das, was man nicht tat. Während das Land offiziell erklärt, dass der Bahn damals die Mehrkosten eben schon bekannt waren - und dem Land auch.
Was der Bahn damals bekannt war, darf Kefer natürlich nicht sagen. Es wäre für ihn strafrechtlich relevant. Die Staatsanwaltschaften hätten dann wieder einen Grund für Ermittlungen.
geschrieben von: graetz
Datum: 28.11.20 13:28
Er kann die Aussage da verweigern, weil er sich dadurch selbst belasten könnte.Spätestens wenn man ihn im laufenden Verfahren um die Merhkostenverteilung als Zeugen vorlädt, kommt er aber in diese Klemme, und vermutlich nicht nur er. Vielleicht geht deshalb das Verfahren nicht weiter...
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 28.11.20 14:05
Das Dilemma hat ein Jurist sehr schön zusammengefaßt:kmueller schrieb:Er kann die Aussage da verweigern, weil er sich dadurch selbst belasten könnte.Spätestens wenn man ihn im laufenden Verfahren um die Merhkostenverteilung als Zeugen vorlädt, kommt er aber in diese Klemme, und vermutlich nicht nur er. Vielleicht geht deshalb das Verfahren nicht weiter...
[www.rgra.de]Problematisch ist immer die Frage, wann die Gefahr beginnt, sich der Verfolgung auszusetzen. Viel schwieriger ist in der Praxis die psychische Hürde für den Zeugen, von diesem Recht Gebrauch zu machen und damit gefühlt ja eine eigene Straftat zuzugeben.
geschrieben von: graetz
Datum: 28.11.20 14:12
Genau dafür wurden diese Herren ja hoch bezahlt.In einer Angelegenheit von öffentlichem Interesse wird es nicht nur für den Zeugen 'psychisch', sondern für alle Beteiligten hochgradig peinlich. Jeder kann dann schreiben: 'DB-Vorstand fürchtet Strafverfolgung wegen S21'.
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