geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 22.10.20 18:42
Ich würde von 'weniger als null' sprechen. Was bedeutet überhaupt 'Gegensteuerungsbedarf kompensieren'? Vielleicht sollte man damit anfangen zu klären, was 'Bedarf kompensieren' meinen könnte?graetz schrieb:Das kann man schon sagen - aber erst Ende 2023, wenn es soweit ist. Stand heute ist man nicht "erfolgreich" da man noch Null "kompensiert" hat.Die zeitliche Verzögerung, die die Bahn tatsächlich zugegeben hatte, will sie jetzt ab dem Sommer 2023 kompensieren und ist sich da jetzt schon sicher... Hatte nie funktioniert. Weder bei der Zeit noch bei den Kosten. Daher ist dieser Satz hier absurd:
ZitatDer Gegensteuerungsbedarf von neun Monaten im Bauabschnitt 11 (BA 11)konnte durch die Verzahnung der Gewerke erfolgreich kompensiert werden.
geschrieben von: graetz
Datum: 22.10.20 20:18
Und überhaupt: Muss man da überhaupt etwas kompensieren oder "gegensteuern", solange man doch angeblich einen noch größeren Puffer hat?Ich würde von 'weniger als null' sprechen. Was bedeutet überhaupt 'Gegensteuerungsbedarf kompensieren'? Vielleicht sollte man damit anfangen zu klären, was 'Bedarf kompensieren' meinen könnte?
Einen Bedarf kann man befriedigen' (oder nicht). 'Kompensieren' kann man etwas durch sein Gegenteil, z.B. eine Hebung durch eine Senkung, oder eine Verzögerung durch eine Beschleunigung. 'Gegensteuerungsbedarf kompensieren' kann damit allenfalls bedeuten: es müßte etwas (eine 'Gegensteuerung') passieren, aber es wird (wieder) nichts passieren.
geschrieben von: Manu Chao
Datum: 23.10.20 21:23
Mit letzterem magst Du vollkommen recht haben. Ich bin mir nur nicht sicher ob der Staat etwas ausschreiben darf ohne dass dessen Finanzierung genehmigt ist. Wobei bei S21 als eigenwirtschaftlichem Projekt der Bahn gut möglich etwas andere Regeln gelten als bei etwas was direkt vom Staat finanziert wird. Nach dem Motto, niemand kann es der Bahn verbieten als Aktiengesellschaft für eine spezielle Signaltechnik eine Ausschreibung zu machen auch wenn die Bahn dann zögert den Auftrag auch tatsächlich zu erteilen bis eine Förderung durch den Staat zugesagt wurde. Das hätte dann nichts mit können oder dürfen zu tun, sondern nur etwas mit wollen (die Bahn wollte kein Geld dafür ausgeben ohne eine zugesagte Förderung).Weil "Ausschreibung schreiben" nicht Teil des zu finanzierenden Piloten ist. [...]
Die eigentliche Arbeit am Projekt startet erst jetzt. Und damit ein Jahr später, als in den Ausarbeitungen zu finden ist.
geschrieben von: graetz
Datum: 23.10.20 21:52
Es ist aber ein vom Bund bezahltes Projekt, bei dem die S21-Partner nur etwas dazugeben.graetz schrieb:Mit letzterem magst Du vollkommen recht haben. Ich bin mir nur nicht sicher ob der Staat etwas ausschreiben darf ohne dass dessen Finanzierung genehmigt ist. Wobei bei S21 als eigenwirtschaftlichem Projekt der Bahn gut möglich etwas andere Regeln gelten als bei etwas was direkt vom Staat finanziert wird. Nach dem Motto, niemand kann es der Bahn verbieten als Aktiengesellschaft für eine spezielle Signaltechnik eine Ausschreibung zu machen auch wenn die Bahn dann zögert den Auftrag auch tatsächlich zu erteilen bis eine Förderung durch den Staat zugesagt wurde. Das hätte dann nichts mit können oder dürfen zu tun, sondern nur etwas mit wollen (die Bahn wollte kein Geld dafür ausgeben ohne eine zugesagte Förderung).Weil "Ausschreibung schreiben" nicht Teil des zu finanzierenden Piloten ist. [...]
Die eigentliche Arbeit am Projekt startet erst jetzt. Und damit ein Jahr später, als in den Ausarbeitungen zu finden ist.
geschrieben von: Manu Chao
Datum: 23.10.20 23:35
Meinst Du damit S21 im allgemeinen oder ETCS im besonderen?Manu Chao schrieb:Es ist aber ein vom Bund bezahltes Projekt, bei dem die S21-Partner nur etwas dazugeben.Mit letzterem magst Du vollkommen recht haben. Ich bin mir nur nicht sicher ob der Staat etwas ausschreiben darf ohne dass dessen Finanzierung genehmigt ist. Wobei bei S21 als eigenwirtschaftlichem Projekt der Bahn gut möglich etwas andere Regeln gelten als bei etwas was direkt vom Staat finanziert wird. Nach dem Motto, niemand kann es der Bahn verbieten als Aktiengesellschaft für eine spezielle Signaltechnik eine Ausschreibung zu machen auch wenn die Bahn dann zögert den Auftrag auch tatsächlich zu erteilen bis eine Förderung durch den Staat zugesagt wurde. Das hätte dann nichts mit können oder dürfen zu tun, sondern nur etwas mit wollen (die Bahn wollte kein Geld dafür ausgeben ohne eine zugesagte Förderung).
geschrieben von: graetz
Datum: 24.10.20 00:42
Ich rede vom Pilotprojekt.graetz schrieb:Meinst Du damit S21 im allgemeinen oder ETCS im besonderen?Manu Chao schrieb:Es ist aber ein vom Bund bezahltes Projekt, bei dem die S21-Partner nur etwas dazugeben.Mit letzterem magst Du vollkommen recht haben. Ich bin mir nur nicht sicher ob der Staat etwas ausschreiben darf ohne dass dessen Finanzierung genehmigt ist. Wobei bei S21 als eigenwirtschaftlichem Projekt der Bahn gut möglich etwas andere Regeln gelten als bei etwas was direkt vom Staat finanziert wird. Nach dem Motto, niemand kann es der Bahn verbieten als Aktiengesellschaft für eine spezielle Signaltechnik eine Ausschreibung zu machen auch wenn die Bahn dann zögert den Auftrag auch tatsächlich zu erteilen bis eine Förderung durch den Staat zugesagt wurde. Das hätte dann nichts mit können oder dürfen zu tun, sondern nur etwas mit wollen (die Bahn wollte kein Geld dafür ausgeben ohne eine zugesagte Förderung).
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