QuelleDie Gegner des Bahnprojektes Stuttgart 21 werden mit der Klage wegen des Brandschutzes im geplanten Tiefbahnhof voraussichtlich scheitern. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) zog am Mittwoch die Klagebefugnis des Klägers, eines Mitglieds der S-21-kritischen Ingenieure 22, in Zweifel.
geschrieben von: graetz
Datum: 30.09.20 15:28
Die "Niederlage" ist einer Formalität geschuldet und nicht inhaltlich. Wenn der Kläger gar nicht klagen darf, dann muss man den Gegenstand der Klage auch nicht bewerten.Hier [www.drehscheibe-online.de] wurde etwas vom Damoklesschwert erzählt, das sich aber heute eher als Nagelfeile entpuppt hat.
Zitathttps://www.rtl.de/cms/stuttgart-21-kritikern-droht-niederlage-vor-gericht-4622874.htmlDie Gegner des Bahnprojektes Stuttgart 21 werden mit der Klage wegen des Brandschutzes im geplanten Tiefbahnhof voraussichtlich scheitern. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) zog am Mittwoch die Klagebefugnis des Klägers, eines Mitglieds der S-21-kritischen Ingenieure 22, in Zweifel.
geschrieben von: ChrisM
Datum: 30.09.20 15:37
Die Möglichkeit, bereits an einer Formalität zu scheitern, wurde allerdings von den Gegner so bisher gar nicht ventiliert. Das klang im Gegenteil ganz zuversichtlich:Zitat:Die "Niederlage" ist einer Formalität geschuldet und nicht inhaltlich. Wenn der Kläger gar nicht klagen darf, dann muss man den Gegenstand der Klage auch nicht bewerten.
Was laut Bahn da "umfänglich geprüft und genehmigt" wurde, ist letztendlich nur der Rohbau. Der Rest ist eben noch nicht vollumfänglich genehmigt. Da können noch Auflagen drohen.
https://www.bei-abriss-aufstand.de/2020/09/21/der-s21-brandschutz-und-die-arroganz-der-macht/Noch krauser geht´s wohl nicht! Ich soll nicht klagebefugt sein, weil es um die öffentliche Sicherheit geht, von der ich sehr wohl betroffen bin – meine Klage stützt sich auf Grundgesetz Art. 2 „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Wer hätte hier überhaupt klagen dürfen?
geschrieben von: graetz
Datum: 30.09.20 15:59
Übersetzt: Das Gericht hat es sich zu leicht gemacht. Mit S21 will niemand mehr etwas zu tun haben. zu politisch. Was soll denn passieren, wenn der Brandschutz doch nicht mehr ausreichend ist? Das soll an einem Gericht hängen? Es gibt nur noch eine Richtung: Vorwärts. Und dann sehen, welche Auflagen noch kommen.graetz schrieb:Die Möglichkeit, bereits an einer Formalität zu scheitern, wurde allerdings von den Gegner so bisher gar nicht ventiliert. Das klang im Gegenteil ganz zuversichtlich:Zitat:Die "Niederlage" ist einer Formalität geschuldet und nicht inhaltlich. Wenn der Kläger gar nicht klagen darf, dann muss man den Gegenstand der Klage auch nicht bewerten.
Was laut Bahn da "umfänglich geprüft und genehmigt" wurde, ist letztendlich nur der Rohbau. Der Rest ist eben noch nicht vollumfänglich genehmigt. Da können noch Auflagen drohen.
Zitathttps://www.bei-abriss-aufstand.de/2020/09/21/der-s21-brandschutz-und-die-arroganz-der-macht/Noch krauser geht´s wohl nicht! Ich soll nicht klagebefugt sein, weil es um die öffentliche Sicherheit geht, von der ich sehr wohl betroffen bin – meine Klage stützt sich auf Grundgesetz Art. 2 „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Wer hätte hier überhaupt klagen dürfen?
geschrieben von: Käfermicha
Datum: 30.09.20 17:45
geschrieben von: Hadufuns
Datum: 30.09.20 18:03
Meine Interpretation ist die Folgende: Es wurde festgestellt dass die Belange des Klägers bereits berücksichtigt worden seien. Daher sei er nicht klageberechtigt. Für mich nachvollziehbar und vollkommen okay. Falls meine Interpretation unrichtig war darf man das gerne anmerken. Ich weder Jurist noch Experte für Brandschutz.ChrisM schrieb:Die "Niederlage" ist einer Formalität geschuldet und nicht inhaltlich. Wenn der Kläger gar nicht klagen darf, dann muss man den Gegenstand der Klage auch nicht bewerten.Hier [www.drehscheibe-online.de] wurde etwas vom Damoklesschwert erzählt, das sich aber heute eher als Nagelfeile entpuppt hat.
Zitathttps://www.rtl.de/cms/stuttgart-21-kritikern-droht-niederlage-vor-gericht-4622874.htmlDie Gegner des Bahnprojektes Stuttgart 21 werden mit der Klage wegen des Brandschutzes im geplanten Tiefbahnhof voraussichtlich scheitern. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) zog am Mittwoch die Klagebefugnis des Klägers, eines Mitglieds der S-21-kritischen Ingenieure 22, in Zweifel.
[...]
geschrieben von: Micha-0815
Datum: 30.09.20 19:00
Eher nicht. Denn im Artikel war zu lesen:Das deutsche Verwaltungsrecht hat zu Recht und seit jeher einen eingebauten Querulantenschutz mit der Klagebefugnis. Offenkundig greift das hier sogar sehr effektiv.
Die inhaltliche Klatsche mag daher am Donnerstag auch noch folgen.Allerdings will der 5. Senat in seinen internen Beratungen auch die Klagegründe beleuchten (Aktenzeichen 5 S 969/18).
geschrieben von: graetz
Datum: 30.09.20 19:14
Nein Micha, das Gericht wird sich nicht darüber äussern, ob der Brandschutz ausreichend ist. Es wird höchstens auf das Genehmigungsverfahren hinweisen.Käfermicha schrieb:Eher nicht. Denn im Artikel war zu lesen:Das deutsche Verwaltungsrecht hat zu Recht und seit jeher einen eingebauten Querulantenschutz mit der Klagebefugnis. Offenkundig greift das hier sogar sehr effektiv.
ZitatDie inhaltliche Klatsche mag daher am Donnerstag auch noch folgen.Allerdings will der 5. Senat in seinen internen Beratungen auch die Klagegründe beleuchten (Aktenzeichen 5 S 969/18).
Worauf viele Gegner "Verschwörung, Verschwörung!" rufen werden, außer einem hier, weil der nicht weiß was das Wort bedeutet.
geschrieben von: graetz
Datum: 30.09.20 19:44
Und zum Thema "Verschwörung":Worauf viele Gegner "Verschwörung, Verschwörung!" rufen werden, außer einem hier, weil der nicht weiß was das Wort bedeutet.
Du kannst ja gerne weiter glauben, die Mauscheleien und der politische Druck seien nur eine Erfindung, aber die Fakten sagen eben etwas anders. Aber Fakten lassen dich ja nur mehr an deine wirren Thesen glauben.In der Präsentation mit dem Titel "Aktivitätenplanung S21" steht unter anderem als Maßnahme, dass Parteimitglieder, die einen Baustopp forderten - namentlich werden Susanne Eisenmann (CDU) und der Stuttgarter Ordnungsbürgermeister Martin Schairer (CDU) genannt - "eingefangen" werden sollten. Eisenmann war zu diesem Zeitpunkt Stuttgarter Bürgermeisterin für Kultur, Bildung und Sport.
geschrieben von: Micha-0815
Datum: 30.09.20 20:16
Ich habe mich tatsächlich zu dem, was mir hier der Troll als "Glaube" unterstellt, noch gar nicht geäußert.Micha-0815 schrieb:Und zum Thema "Verschwörung":Worauf viele Gegner "Verschwörung, Verschwörung!" rufen werden, außer einem hier, weil der nicht weiß was das Wort bedeutet.
[www.drehscheibe-online.de]
ZitatDu kannst ja gerne weiter glauben, die Mauscheleien und der politische Druck seien nur eine Erfindung, aber die Fakten sagen eben etwas anders. Aber Fakten lassen dich ja nur mehr an deine wirren Thesen glauben.In der Präsentation mit dem Titel "Aktivitätenplanung S21" steht unter anderem als Maßnahme, dass Parteimitglieder, die einen Baustopp forderten - namentlich werden Susanne Eisenmann (CDU) und der Stuttgarter Ordnungsbürgermeister Martin Schairer (CDU) genannt - "eingefangen" werden sollten. Eisenmann war zu diesem Zeitpunkt Stuttgarter Bürgermeisterin für Kultur, Bildung und Sport.
geschrieben von: graetz
Datum: 30.09.20 20:34
Doch Micha - hast du. Weil du wieder mit "Verschwörungstheorie" anfingst. Als ob Gegner glauben, es gäbe da eine "Verschwörung". In der Quelle wird es als "Arroganz der Macht" bezeichnet. Und natürlich wird hier eine Machtposition ausgeübt.Ich habe mich tatsächlich zu dem, was mir hier der Troll als "Glaube" unterstellt, noch gar nicht geäußert.
Aus gegebenen Anlass weise ich daher noch mal darauf hin, dass man meine Ansichten ausschließlich meinen eigenen Beiträgen entnehmen kann, und nicht den freien Erfindungen von graetz und anderen darüber!
In der Planfeststelliung heisst es, dass Auflagen nur nicht mehr den Rohbau betreffen können, dieser also gebaut werden darf. Da ist noch lange kein letztes Wort gesprochen. BER durfte ursprünglich nicht in Betrieb gehen, weil ein Prüfer im letzten Moment die Freigabe verweigerte. Da war der ganze Pfusch noch gar nicht bekannt.2) Gibt es das Hintertürchen eines Betriebs auf Widerruf, also eines Testbetriebs, bis ein folgenschwerer Brand tatsächlich eingetreten ist? Wenn ja, könnte man einen Rattenschwanz weiterer peinlicher Fragen anhängen...
Die wird sicher lustig, wenn es jetzt schon heisst:Wie es sich schon angedeutet hat, ist die Klage abgewiesen worden. Begründung des Gerichts folgt später.
[www.sueddeutsche.de]
Bedeutet: Selbst wenn der Bahnhof eine Todesfalle für alle Passagiere sein sollte, darf ein einzelner nicht schon vorher klagen, weil alle gleichermassen sterben können.Heydemann unterstrich, er sei als häufiger Bahnnutzer und Einwohner Stuttgarts von den aus seiner Sicht unzureichenden Plänen zur Evakuierung der Station im Brandfall betroffen.
"Da ist er aber nicht der Einzige", betonte VGH-Vize-Chef Rüdiger Albrecht. Es fehle die individuelle Betroffenheit. Das "Nadelöhr" der Zulässigkeit habe der Kläger deshalb nicht durchdrungen
Selbstverständlich ist man persönlich betroffen, wenn einem wörtlich der Kittel brennt oder man im Rauch erstickt oder auch nur in diesem Sinne gefährdet ist.Dagegen ist das hier deutlich schwieriger. Durch die Genehmigung ist er hier nicht persönlich betroffen.
Wenn das so eindeutig ist, wird sich sicherlich die nächste Instanz Deiner Auffassung anschließen.
Wenn man da eine Betroffenheit verneint, kann man Genehmigungen auch ganz bleiben lassen. Beträfe ja immer nur die Bauherrin selbst.
Besten Dank für dieses anschauliche Beispiel der Arroganz der Autofahrer.Wenn das so eindeutig ist, wird sich sicherlich die nächste Instanz Deiner Auffassung anschließen.
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