geschrieben von: Donald Duck 403
Datum: 18.11.19 18:16
geschrieben von: graetz
Datum: 18.11.19 22:18
Durch die Berichtspflicht in der neuen Genehmigung ist man natürlich fein raus. Erst, wenn etwas passiert ist, wird die dann kassiert und man muss nochmal für teuer Geld an die Strecke ran. Sind eben Gäubahn und S-Bahn noch weitere Jahre abgehängt. Aber was solls wenn die freien Grundstücke endlich frei geworden sind und das S21-Budget dadurch nicht mehr belastet wird.Die Schutzgemeinschaft Filder klagt gegen eine Ausnahmegenehmigung des Verkehrsministeriums in Berlin für Stuttgart 21. Beamte im Ministerium haben sich lange gegen die Ausnahme gewehrt.
Stuttgarter Nachrichten
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S-Bahn Baureihen dürfe da ja langfahren. Die Auflage beschreibt, welche Züge da sonst noch fahren dürfen. Man hatte eben ursprünglich nie vor, etwas anderes als S-Bahnen zum Flughafen zu leiten. Erst mit den freien Grundstücken kam das Bedürfnis auf, die Gäubahn zum Flughafen zu leiten.Das Ganze erscheint mir doch ohnehin willkürlich. Heutzutage wird doch oftmals ein Zug derselben Baureihe in einem Netz als S-Bahn, in einem anderen Netz als RB und in wieder einem anderen Netz irgendwo in Deutschland als RE verwendet. Entweder die Strecke ist geeignet für Züge oder sie ist es nicht. Falls nicht, sollte man sie sofort sperren.
geschrieben von: Stoff
Datum: 19.11.19 15:06
geschrieben von: Steuerzahler
Datum: 19.11.19 16:44
Die Frage ist hier nicht, ob die Strecke für Züge geeignet ist, sondern ob sie für bestimmte Zugtypen zugelassen ist.Das Ganze erscheint mir doch ohnehin willkürlich. Heutzutage wird doch oftmals ein Zug derselben Baureihe in einem Netz als S-Bahn, in einem anderen Netz als RB und in wieder einem anderen Netz irgendwo in Deutschland als RE verwendet. Entweder die Strecke ist geeignet für Züge oder sie ist es nicht. Falls nicht, sollte man sie sofort sperren.
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 19.11.19 16:57
Das ist kein Problem, solange(!) die Strecke wie die Züge bestimmte allgemein gültige Grundsätze erfüllen.Das Ganze erscheint mir doch ohnehin willkürlich. Heutzutage wird doch oftmals ein Zug derselben Baureihe in einem Netz als S-Bahn, in einem anderen Netz als RB und in wieder einem anderen Netz irgendwo in Deutschland als RE verwendet.
geschrieben von: E44
Datum: 19.11.19 18:41
Wenn der Gleisabstand nicht den Mindestabstand einhält gibt es Auflagen. Ich wüsste nicht dass es für die Panoramastrecke Auflagen gibt.Die Fildergemeinschaft hält 3,80 m Gleisabstand für so gefährlich, dass sie dagegen klagen. Derzeit fahren die Gäubahnzüge durch diverse Tunnel auf der Panoramabahn, deren Gleisabstand nur 3,65 m beträgt. Die Tunnellängen vorher/nachher sind übrigens sehr ähnlich. Die Fluchtwegbreite der S-Bahn-Tunnel mit 80 cm wäre bei der neuen Gäubahnanbindung am Flughafen auch eine erhebliche Verbesserung gegenüber z. B. dem Kriegsbergtunnel mit genau 0 cm Fluchtwegbreite (Fliehende müssen im Gegengleisbett laufen).
geschrieben von: Steuerzahler
Datum: 19.11.19 19:36
Die besteht schon etwas länger - da waren die Normen noch nicht so streng wie heute.Stoff schrieb:Wenn der Gleisabstand nicht den Mindestabstand einhält gibt es Auflagen. Ich wüsste nicht dass es für die Panoramastrecke Auflagen gibt.Die Fildergemeinschaft hält 3,80 m Gleisabstand für so gefährlich, dass sie dagegen klagen. Derzeit fahren die Gäubahnzüge durch diverse Tunnel auf der Panoramabahn, deren Gleisabstand nur 3,65 m beträgt. Die Tunnellängen vorher/nachher sind übrigens sehr ähnlich. Die Fluchtwegbreite der S-Bahn-Tunnel mit 80 cm wäre bei der neuen Gäubahnanbindung am Flughafen auch eine erhebliche Verbesserung gegenüber z. B. dem Kriegsbergtunnel mit genau 0 cm Fluchtwegbreite (Fliehende müssen im Gegengleisbett laufen).
geschrieben von: E44
Datum: 19.11.19 19:52
Kannst du einen Nachweis liefern ?E44 schrieb:Die besteht schon etwas länger - da waren die Normen noch nicht so streng wie heute.Stoff schrieb:Wenn der Gleisabstand nicht den Mindestabstand einhält gibt es Auflagen. Ich wüsste nicht dass es für die Panoramastrecke Auflagen gibt.Die Fildergemeinschaft hält 3,80 m Gleisabstand für so gefährlich, dass sie dagegen klagen. Derzeit fahren die Gäubahnzüge durch diverse Tunnel auf der Panoramabahn, deren Gleisabstand nur 3,65 m beträgt. Die Tunnellängen vorher/nachher sind übrigens sehr ähnlich. Die Fluchtwegbreite der S-Bahn-Tunnel mit 80 cm wäre bei der neuen Gäubahnanbindung am Flughafen auch eine erhebliche Verbesserung gegenüber z. B. dem Kriegsbergtunnel mit genau 0 cm Fluchtwegbreite (Fliehende müssen im Gegengleisbett laufen).
geschrieben von: Steuerzahler
Datum: 19.11.19 19:58
1.) Stoff hat die relevanten Maße geliefert. Die unterschreiten zum Teil die Mindestmaße, die in diesem Thread eingeklagt werden.Steuerzahler schrieb:Kannst du einen Nachweis liefern ?E44 schrieb:Die besteht schon etwas länger - da waren die Normen noch nicht so streng wie heute.Stoff schrieb:Wenn der Gleisabstand nicht den Mindestabstand einhält gibt es Auflagen. Ich wüsste nicht dass es für die Panoramastrecke Auflagen gibt.Die Fildergemeinschaft hält 3,80 m Gleisabstand für so gefährlich, dass sie dagegen klagen. Derzeit fahren die Gäubahnzüge durch diverse Tunnel auf der Panoramabahn, deren Gleisabstand nur 3,65 m beträgt. Die Tunnellängen vorher/nachher sind übrigens sehr ähnlich. Die Fluchtwegbreite der S-Bahn-Tunnel mit 80 cm wäre bei der neuen Gäubahnanbindung am Flughafen auch eine erhebliche Verbesserung gegenüber z. B. dem Kriegsbergtunnel mit genau 0 cm Fluchtwegbreite (Fliehende müssen im Gegengleisbett laufen).
geschrieben von: graetz
Datum: 19.11.19 20:09
Ist halt Bestandsschutz. Anders als auf den Fildern.E44 schrieb:Die besteht schon etwas länger - da waren die Normen noch nicht so streng wie heute.Stoff schrieb:Wenn der Gleisabstand nicht den Mindestabstand einhält gibt es Auflagen. Ich wüsste nicht dass es für die Panoramastrecke Auflagen gibt.Die Fildergemeinschaft hält 3,80 m Gleisabstand für so gefährlich, dass sie dagegen klagen. Derzeit fahren die Gäubahnzüge durch diverse Tunnel auf der Panoramabahn, deren Gleisabstand nur 3,65 m beträgt. Die Tunnellängen vorher/nachher sind übrigens sehr ähnlich. Die Fluchtwegbreite der S-Bahn-Tunnel mit 80 cm wäre bei der neuen Gäubahnanbindung am Flughafen auch eine erhebliche Verbesserung gegenüber z. B. dem Kriegsbergtunnel mit genau 0 cm Fluchtwegbreite (Fliehende müssen im Gegengleisbett laufen).
geschrieben von: leonberger
Datum: 19.11.19 22:14
Wenn es das wäre, bräuchte man keine gesonderten Lichtraumprofile für S-Bahnen, Neben- und Hauptbahnen. Denn anders herum wird ein Schuh daraus: wenn der Unterschied willkürlich wäre, würde man bei S-Bahnen nicht an 20 Zentimetern geizen.Das Ganze erscheint mir doch ohnehin willkürlich.
geschrieben von: Traumflug
Datum: 19.11.19 22:47
Bestandsschutz vielleicht, was die Fluchtwege in den Tunneln angeht. Das Lichtraumprofil war schon im Jahr 1892 diese 4 Meter breit, die man auch zwischen Rohr und Flughafen bräuchte:Steuerzahler schrieb:Ist halt Bestandsschutz. Anders als auf den Fildern.E44 schrieb:Die besteht schon etwas länger - da waren die Normen noch nicht so streng wie heute.Stoff schrieb:Wenn der Gleisabstand nicht den Mindestabstand einhält gibt es Auflagen. Ich wüsste nicht dass es für die Panoramastrecke Auflagen gibt.Die Fildergemeinschaft hält 3,80 m Gleisabstand für so gefährlich, dass sie dagegen klagen. Derzeit fahren die Gäubahnzüge durch diverse Tunnel auf der Panoramabahn, deren Gleisabstand nur 3,65 m beträgt. Die Tunnellängen vorher/nachher sind übrigens sehr ähnlich. Die Fluchtwegbreite der S-Bahn-Tunnel mit 80 cm wäre bei der neuen Gäubahnanbindung am Flughafen auch eine erhebliche Verbesserung gegenüber z. B. dem Kriegsbergtunnel mit genau 0 cm Fluchtwegbreite (Fliehende müssen im Gegengleisbett laufen).
geschrieben von: Traumflug
Datum: 19.11.19 22:50
Nee. Die EBA-Mitarbeiter halten das für gefährlich. Steht zumindest im Artikel.Die Fildergemeinschaft hält 3,80 m Gleisabstand für so gefährlich
geschrieben von: Traumflug
Datum: 19.11.19 23:03
geschrieben von: ehemaliger Nutzer
Datum: 20.11.19 17:44
Wenn man mit den neuen Tunnels in Sachen 'Gleismittenabstand' in die Vergangenheit zurückwill: warum nicht gleich den kompletten Kopfbahnhof mit allem Zubehör (darunter Zufahrten) erhalten?E44 schrieb:Die besteht schon etwas länger - da waren die Normen noch nicht so streng wie heute.Wenn der Gleisabstand nicht den Mindestabstand einhält gibt es Auflagen. Ich wüsste nicht dass es für die Panoramastrecke Auflagen gibt.
geschrieben von: Steuerzahler
Datum: 20.11.19 20:15
Wenn man mit den neuen Autos in Sachen Lebensdauer in die Vergangenheit zurück will: warum nicht gleich wieder das Fließband für den Käfer herrichten?Steuerzahler schrieb:Wenn man mit den neuen Tunnels in Sachen 'Gleismittenabstand' in die Vergangenheit zurückwill: warum nicht gleich den kompletten Kopfbahnhof mit allem Zubehör (darunter Zufahrten) erhalten?E44 schrieb:Die besteht schon etwas länger - da waren die Normen noch nicht so streng wie heute.Wenn der Gleisabstand nicht den Mindestabstand einhält gibt es Auflagen. Ich wüsste nicht dass es für die Panoramastrecke Auflagen gibt.
geschrieben von: graetz
Datum: 21.11.19 00:06
Es sind junge Studenten, für die S21 sowas wie ein fachlicher Abenteuerspielplatz ist. Erinnert mich stark an meine Jugend. Da kann man sich für sowas begeistern.Die Schutzgemeinschaft Filder klagt gegen eine Ausnahmegenehmigung des Verkehrsministeriums in Berlin für Stuttgart 21. Beamte im Ministerium haben sich lange gegen die Ausnahme gewehrt.
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